Verschleiß des Hüft- oder Kniegelenkes
Wann ist der richtige Zeitpunkt zur Versorgung mit einem künstlichem Gelenk?
Von Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller, BraunschweigWesentliche Voraussetzung für die Indikation zum künstlichen Gelenk ist eine schwere Arthrose im betreffenden Gelenk. Das bedeutet, dass im Röntgenbild immer eine deutliche und fortgeschrittene Verschleißveränderung zu finden sein muss. Dies ist objektivierbar und kann auch seitens des Patienten leicht nachvollzogen werden. Das Röntgenbild ist aber mitnichten der alleinige Grund für die Durchführung einer Operation. Wesentlich für die Überlegung, ob eine endoprothetische Versorgung durchgeführt werden sollte, ist der vom Patienten geäußerte Leidensdruck – und dieser ist sehr individuell. Insbesondere im Bereich der unteren Extremitäten, sprich bei der Versorgung von Knie-und Hüftgelenken, ist zu fordern, dass die schmerzfreie Gehstrecke deutlich eingeschränkt oder gar aufgehoben ist und dass ausgeprägte Schmerzen bis hin zu Ruheschmerzen vorliegen. Leidensdruck und eine Einschränkung der Lebensqualität definiert dabei jeder Patient für sich selbst, sodass eine Entscheidung zum endoprothetischen Gelenkersatz sehr individuell ist. So gibt es Patienten, die Lebensqualität über sportliche Betätigung definieren und hochgradig unzufrieden sind, wenn kein Sport mehr ausgeübt werden kann. Andere Patienten haben nur noch eine schmerzfreie Gehstrecke von 50 m, sind damit aber noch sehr zufrieden und möchten sich auch nicht weiter bewegen. In diesem Zusammenhang ist stets eine Abwägung zur operativen Versorgung zu treffen. Das bedeutet also, dass der Verschleißbefund, der im Röntgenbild dargestellt werden kann, zwar grundsätzlich zu fordern ist, aber niemals die alleinige Indikation zur Operation darstellt.
Ein Gelenk, welches einen Verschleiß aufweist, ist überlastet und belastet auch den gelenknahen Knochen. Dieser gelenknahe Knochen verdichtet üblicherweise bei zunehmender Arthrose, sodass auch ein Gelenk mit schwerer Arthrose – abgesehen von den Schmerzen – belastet werden kann, ohne dass mit massiven knöchernen Schädigungen zu rechnen ist.
Nur selten gibt es Situationen, in denen sich der Arzt alleine aufgrund des Röntgenbildes zur Operation entscheidet. Dies ist z. B. der Fall, wenn gewisse Anteile von hüftkopf- oder kniegelenksnahen Anteilen des Ober- oder Unterschenkels absterben.
Üblicherweise führen also die vom Patienten subjektiv empfundenen Beschwerden – wie Schmerz, Bewegungseinschränkung und Hinken – zur Indikationsstellung. Liegen derartige Beschwerden vor, wird im Zusammenhang mit dem dann erstellten oder vorliegenden Röntgenbild ein individuelles Gespräch mit dem Betroffenen über die möglicherweise anstehende operative Maßnahme geführt.
Neben deutlich positivem Röntgenbefund und hohem Leidensdruck ist immer zunächst eine nicht-operative Therapie, bestehend aus Schmerzmedikation, Krankengymnastik und Verhaltensschulung, zu fordern, bevor ein endoprothetischer Gelenkersatz durchgeführt werden sollte. Im Zweifelsfall ist es ratsam, eine Zweitmeinung einzuholen, wie sie bereits von vielen gesetzlichen und privaten Versicherungen angeboten wird. Nicht zuletzt ist es von entscheidender Bedeutung, dass der betroffene Patient die Entscheidung zur Operation mitträgt. Eine gemeinschaftliche Entscheidungsfindung zwischen Arzt und Patient ist in diesem Zusammenhang unverzichtbar.
Bild: Fotolia/Stockdevil
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