Ersetzt die App den Arztbesuch?
Rechtliche Aspekte von E-Health und Digitalisierung im Gesundheitswesen
Von Dr. iur. Steffen Ullrich, BraunschweigDas E-Health-Gesetz als Rahmen
Zweck des Gesetzes ist die Unterstützung der zügigen Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und die Etablierung einer sicheren Telematikinfrastruktur. Ziel ist, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Patientenversorgung zu verbessern.
Im Zentrum steht die Gesundheitskarte, auf der bisher nur wenige Stammdaten des Versicherten gespeichert werden. Zukünftig sollen sukzessive viele andere Daten hinzukommen. Hierzu gehören Notfalldaten, aktuelle Medikationspläne, elektronische Patientenakte sowie das „Patientenfach“, in dem zusätzliche Daten mit Hilfe von Apps und Wearables gesammelt werden. Während die Nutzung arztbezogener Daten für schnelle Diagnosen sinnvoll ist, ist die Nutzung von Daten aus dem E-Commerce kritisch zu sehen. Neben dem fraglichen Nutzen sind noch vielfältige rechtliche Aspekte für Anbieter, Anwender und Ärzte ungelöst.
Rechtliche Problemfelder
Derzeit befindet sich die Gesundheitskarte noch im Aufbau. Die praktische Umsetzung einer sicheren Telematik-Infrastruktur soll erst 2018 abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt soll auch der Medikationsplan speicherbar sein, bei dem Ärzte und Apotheker zur Aktualisierung verpflichtet sind. Dies führt bereits zu Abgrenzfragen der Haftung.
Größer werden die rechtlichen Fragen bei Nutzung von Dienstleistungen aus dem E-Commerce (z. B. therapeutische Coaching-Apps, Daten von Wearables wie Fitness-Tracker und Smartwatches). Hier ist die rechtliche Einordnung nicht gelöst. Die Inanspruchnahme solcher Dienste mag auf den ersten Blick Spielerei sein. Tatsächlich tangieren sie zahlreiche Rechtsbereiche wie Heilmittelwerbe-, Medizinprodukte-, Datenschutz- oder Berufshaftungsrecht, deren Einhaltung erforderlich ist.
Bei grenzüberschreitenden Patienten, Waren und Dienstleistungen entstehen ferner Fragen im Hinblick auf Haftung, Datenschutz, Zulässigkeit ärztlicher Berufsausübung sowie der Vergütung. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen gibt es noch keine Regelung der Haftungsverantwortung. Es ist z. B. ungeklärt, ob und inwieweit ein per Telemedizin zugezogener Spezialist haftungsrechtlich verantwortlich ist. Ebenso ungeklärt sind Fragen der rechtlichen Zulassung von IT-Medizintechnik-Systemen und die Abgrenzung der Haftung bei fehlerhafter Software.
Einschätzung
Telemedizinische Leistungen sind auf dem Vormarsch. Gesundheits-Apps und anderweitige Dienste aus dem E-Commerce werden den Gesundheitsmarkt grundlegend verändern. Den Arztbesuch ersetzen sie allerdings nicht! Für wesentliche Behandlungen wird auch zukünftig ein physischer Arzt-Patienten-Kontakt notwendig sein. Im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Telemedizin sind viele rechtlich relevante Problemfelder ungeklärt. Im Vordergrund steht, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht zugunsten der Interessen der Krankenversicherung und der IT-Branche untergraben werden darf. Anbieter, Patienten und Ärzte sind gut beraten, die innovativen technischen Entwicklungen kritisch zu hinterfragen und mit Bedacht zu nutzen. Der unüberlegte Einsatz kann schnell zu rechtlich schmerzhaften Erfahrungen führen.
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