Artikel erschienen am 20.05.2014
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Allergien in der Endoprothetik

Spielen Allergien in der Endoprothetik eine Rolle?

Von Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller, Braunschweig
Karl-Dieter Heller
Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller
Chefarzt der Orthopädischen Klinik, Leiter des Endoprothetik-Zentrums

Eine zunehmende Anzahl von Patienten berichtet über Allergien und allergische Reaktionen im Zusammenhang mit Metallen und Bestandteilen von Knochenzementen. Beim Knochenzement sind dies oft lösliche Bestandteile wie Benzoylperoxid oder zugesetzte Antibiotika. Es ist eindeutig erwiesen, dass Allergien, die auf der Haut gegen diese Bestandteile in Erscheinung treten, nicht zwingend auch zu allergischen Reaktionen führen müssen, wenn sich diese Substanzen im Körper befinden. Ungeachtet dessen kann eine solche Reaktion nicht ganz ausgeschlossen werden, welches nachhaltige Folgen für die Wahl der Implantate und Endoprothesen sowie für die Verankerung des künstlichen Gelenkes hat. Dies sei am Beispiel des Einbaus eines künstlichen Gelenkes verdeutlicht.

Klagt ein Patient im Rahmen des präoperativen Gespräches über Metallallergien, insbesondere eine Allergie gegen Nickel, Chrom oder Kobalt, so müssen geeignete Implantate ausgewählt werden, in denen diese Inhaltsstoffe nicht verwendet werden. An der Hüfte ist dies relativ leicht umzusetzen, da hier dann ein rein aus Titan bestehendes Implantat gewählt wird. Die einzige zu beachtende Besonderheit liegt darin, dass dieses Implantat dann nicht mit Knochenzement, sondern zementfrei verankert werden muss, da Titanprothesen nicht einzementiert werden dürfen. Somit wären bei einer Metallallergie oder einer Allergie gegen Zementbestandteile an der Hüfte die Probleme schnell behoben.

Anders stellt sich dies im Bereich des Kniegelenkes dar. Hier kann aufgrund biomechanischer Besonderheiten der notwendige Oberschenkelanteil nicht aus reinem Titan gearbeitet werden, da dann der Abrieb zu hoch wäre. Dies hat zur Folge, dass man am Knie die Implantate entweder besonders beschichten oder sehr teure Keramikimplantate verwenden muss. Auch dies ist möglich, bedarf aber je nach Größe des Implantates einer gewissen Vorlaufzeit. Am Knie stellt sich diese Diskussion häufig im Rahmen von Wechseloperationen, wo meist erst bekannt wird, dass der Patient Allergien gegen Zementbestandteile oder gegen Metalle hat. Dies führt häufig zu Sonderanfertigungen, die zum Teil mit horrenden Kosten verbunden sind. Ungeachtet dessen muss diese Thematik extrem ernst genommen werden, um dem Patienten eine langfristige Beschwerdefreiheit ermöglichen zu können. Übliche Alternativmaterialien, insbesondere im Bereich der Knieendoprothetik, sind Multilayer-Oberflächenbeschichtungen zur Reduktion der Metallionenabgabe oder eine Oberflächenverhärtung oder -keramisierung z. B. aus Oxinium.

Auch wenn es derzeit nicht sicher erwiesen ist, dass Metallallergien im Körperinneren eine ähnliche Auswirkung haben wie auf Hautniveau, so sollte dennoch bei Patienten, die eine entsprechende Allergie angeben, auf ein Implantat ausgewichen werden, welches solche Metalle nicht freigibt. Ebenso sollte bei nachgewiesener Allergie gegen Zementbestandteile – wenn eben möglich – versucht werden, auf Knochenzement zur Verankerung der Prothese zu verzichten.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Metallgleitpaarungen, die insbesondere bei Oberflächenersatzprothesen an der Hüfte Anwendung gefunden haben, zu deutlichen Reaktionen des Körpers führen können, sodass die Empfehlung gilt, reine Metallgleitpaarungen – insbesondere im Hüftgelenksbereich – nicht mehr anzuwenden. Man weicht hier auf die Gleitpaarung Keramik/Kunststoff oder die hochwertigere Gleitpaarung Keramik/Keramik aus.

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