Artikel erschienen am 01.05.2012
E-Paper

Stiften für die Gesundheit

Mit Stiftungserträgen langfristig Gesundheitswesen und Forschung fördern

Von Tina Ziegenhorn, Braunschweig

Immer mehr Menschen erkennen, wie wichtig und zugleich erfüllend es ist, sich für das Gemeinwohl zu engagieren. Die Stifter übernehmen damit dauerhaft ein Stück Verantwortung und schaffen Zukunftsperspektiven für Menschen und Ideen. Viele Stifter nutzen die Möglichkeit der Stiftungserrichtung, um für sie wichtige Anliegen zu fördern. Eine besondere Rolle spielt dabei die Unterstützung des Gesundheitswesens.

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist in ihrer Grundform eine rechtsfähige juristische Person. Sie besteht allein aus ihrem Vermögen, das von einem oder mehreren Stiftern einem oder mehreren Zwecken auf Dauer gewidmet ist. Die Stiftung hat also keine Mitglieder, sondern nur Nutznießer. Ihr Vermögen darf in seiner Substanz grundsätzlich nicht angegriffen werden und ist in seinem Bestand zu erhalten, denn die Stiftung besteht eben nur aus diesem Vermögen. Sie ist auf ewig angelegt.

Stiftungswesen in Deutschland

Jahr um Jahr vermeldet das deutsche Stiftungswesen neue Rekordzahlen von Stiftungsgründungen. Die Gründe für die Errichtung einer Stiftung sind vielseitig, z. B. möchten einige Stifter gesellschaftliche Anliegen, mit denen sie sich identifizieren, fördern. Ausschlaggebend hierfür können persönliche Erlebnisse, Schicksale oder Interessen sein. Die meisten Stiftungen werden heutzutage „zu Lebzeiten“ gegründet, da die Stifter so ihr Engagement aktiv gestalten und sich persönlich in die Stiftungsarbeit einbringen können. Bei der Errichtung der Stiftung kann der Stifter zwischen zwei Rechtsformen wählen: der selbstständigen (rechtsfähigen) und der unselbstständigen (nicht rechtsfähigen) Stiftung. Die selbstständige gemeinnützige Stiftung ist als juristische Person voll handlungsfähig und untersteht einer staatlichen Aufsicht. Die unselbständige gemeinnützige Stiftung ist keine juristische Person und steht in der Verwaltung eines Treuhänders. Sie wird lediglich durch das Finanzamt kontrolliert. Stifter mit kleinem Vermögen wählen meist diese Form der Stiftung. Beim Stiftungsgeschäft „von Todes wegen“ verfügt der Stifter testamentarisch oder mittels Erbvertrag über seinen Nachlass zugunsten einer erst nach seinem Tod zu errichtenden Stiftung.

Ziele und Zweck einer Stiftung

Nahezu alle Stiftungen in Deutschland sind gemeinnützig, d. h., sie verwenden ihre Mittel ausschließlich für solche Zwecke, die dem Gemeinwohl zugutekommen § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) benennt diese gemeinnützigen Zwecke. Bei einer gemeinnützigen Stiftung handelt es sich nicht um eine besondere Rechtsform, sondern vielmehr um eine Stiftung, der Steuerbefreiungen gewährt werden.

Unterstützung des Gesundheitswesens

Wo eine Unterstützung des Gesundheitswesens und der medizinischen Forschung ansetzen kann, regelt die Abgabenordnung in § 52 Abs. 2 AO mit den folgenden Zwecken:

  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
  • Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung.

Diese aufgeführten gemeinnützigen Zwecke ermöglichen es dem Stifter, z. B. Krankenhäuser, Hospize, aber auch die Forschung gegen Krankheiten (MS, Krebs etc.) langfristig und dauerhaft zu unterstützen. Die Stiftungserträge können vom Stifter dabei direkt für die von ihm benannten Förderschwerpunkte und Destinatäre (Personen und Institutionen) verwendet werden. Sowohl selbstständige als auch Treuhandstiftungen können so mit ihren Erträgen das Gesundheitswesen und die Forschung unterstützen.

Ähnliche Artikel

Stiftungen

Die Kraft und Kräfte der Region

Wie Kultur, Wirtschaft, Forschungsstärke und Mäzenatentum unsere Zukunft sichern

Gibt es eine Geheimrezeptur für starke und weniger starke Regionen? Welche Kräfte entscheiden da­rüber, ob eine Region zukunftsfähig ist oder nicht? Wer oder was trägt maßgeblich dazu bei?

Braunschweig 2016–2018 | Julius von Ingelheim, Braunschweig

Stiftungen

Steuerliche Betrachtung von Immobilieninvestitionen bei Stiftungen

In Zeiten niedriger Verzinsung von Kapitalvermögen spielen für Stiftungen Immobilieninvestitionen eine immer wichtigere Rolle. Diese Investitionen müssen in Einklang mit den zu beachtenden Anlagegrundsätzen (Anlagerichtlinie) der Stiftung erfolgen.

Braunschweig 2016–2018 | Dipl.-Volkswirtin Iris Kirsten, Braunschweig