Artikel erschienen am 14.01.2013
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Unternehmensnachfolge

Nachfolge rechtzeitig gestalten – die größte Herausforderung für Unternehmer

Von Heike Kleine-Tebbe, Bielefeld | Andreas Stephan Ernst, Bielefeld

Jeder Unternehmer sollte sich fragen, wer die Geschäfte weiterführt, wenn er selbst von einem Tag auf den anderen ausfällt. Dies zählt zur unternehmerischen Verantwortung und sollte selbstverständlich sein. Die Wirklichkeit deutscher Familienunternehmen sieht jedoch vielfach anders aus. Unternehmern ist das Nachfolgethema zwar immer häufiger bewusst als in früheren Jahren, es wird jedoch meist deutlich zu spät angegangen und in seiner Komplexität und dem erforderlichen Aufwand unterschätzt.

Die rechtzeitige, gut überlegte und ganzheitliche Nachfolgeplanung – obwohl doch die wichtigste strategische Aufgabe eines Unternehmers – kommt im Tagesgeschäft sehr häufig viel zu kurz.

Woran liegt das?

Gedanken an die eigene Sterblichkeit werden immer wieder zurückgestellt und erfolgreich verdrängt. Eine Vorsorge, insbesondere gegen Unfall- oder Krankheitsrisiken auch in jungen Jahren, findet kaum statt. Rechtliche Vereinbarungen werden nicht oder nur rudimentär getroffen. Hierdurch lässt sich der Eintritt des Erbfalls zwar nicht vermeiden, jedoch werden Planungsmöglichkeiten zu Lebzeiten nicht genutzt und der spätere Erbfall wird mehr schlecht als recht nach den gesetzlichen Vorschriften abgewickelt. Die Konsequenzen können fatal sein.

Sind Sie vorbereitet?

Sind Sie auf den Nachfolgefall, auch den unerwarteten, wirklich vorbereitet? Folgende Fragen gilt es dazu zu beantworten:

  • Haben Sie Vollmachten über den Todesfall hinaus und für den Fall der Versorgungsbedürftigkeit erteilt und eine Betreuungs- und Patientenverfügung erstellt?
  • Haben Sie eine sachgerechte Güterstandsvereinbarung mit Ihrem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner getroffen?
  • Haben Sie ein umfassendes Testament errichtet?
  • Haben Sie Regelungen zu möglichen Pflichtteilsrechten mit Ehegatten und anderen Pflichtteilsberechtigten vereinbart?
  • Sind Nachfolgeaspekte/-regelungen in Gesellschaftsverträgen hinreichend berücksichtigt und mit Ihren Mitgesellschaftern abgestimmt?
  • Ist die Fortführung des Unternehmens sowohl bezüglich des Managements als auch auf der Seite der Anteilseigner tatsächlich und vertraglich sichergestellt?
  • Kennen Sie die latente Erbschaftsteuerbelastung auf Unternehmens- und Familienvermögen und haben Sie hinreichend Vorsorge im Hinblick auf die ggf. erforderlichen Liquiditätsreserven getroffen?
  • Haben Sie alle wichtigen Dokumente und eine aktuelle Vermögensübersicht in einem Ordner zusammengestellt?
  • Ist der Zugang von Vertrauenspersonen (Erben, Testamentsvollstrecker) zu allen wichtigen Unterlagen und Dokumenten gesichert?

Wenn Sie nicht alle Fragen bejahen können, dann besteht bei Ihnen Handlungsbedarf. Eine gelungene Nachfolgeplanung erfordert Durchhaltevermögen. Es gilt: „Dranbleiben!“ Alle Beteiligten, insbesondere Ehegatten und Kinder, sollten frühzeitig in die Planungen eingebunden sein.

Auch wenn die Nachfolge bereits frühzeitig geregelt wurde, ist alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen, ob die getroffenen Regelungen sich noch mit den Zielvorstellungen decken oder ob aufgrund unerwarteter Ereignisse die Planung revidiert werden muss.

Wer übernimmt die Unternehmensführung?

Die Vorbereitung der Nachfolge in der Unternehmensführung sollte aber schon viel früher beginnen. Es stellt sich für den Unternehmer zunächst die Frage, ob es in der Familie einen geeigneten Nachfolger gibt. Eine zielgerichtete Ausbildung und die Bewährung in einem anderen Unternehmen führen in aller Regel zu einer emotionsfreien und sachgerechteren Beurteilung der Fähigkeiten des potenziellen Nachfolgers.

In jedem Fall sollte nicht nur der Nachfolger auf seine Aufgaben in der Unternehmensleitung vorbereitet werden, sondern auch das Unternehmen und seine Mitarbeiter auf den Nachfolger. Die gemeinsame Übergangszeit mit dem Nachfolger sollte nicht zu lang sein, die Aufgabenverteilung zwischen dem Unternehmer und seinem Nachfolger klar geregelt und kommuniziert werden.

Ist keiner in der Familie willens und auch geeignet, die Nachfolge in der Unternehmensführung anzutreten, so stehen entweder ein Fremdmanagement – gegebenenfalls auch übergangsweise, bis ein Familienmitglied nachfolgen kann – oder gar ein Unternehmensverkauf zur Debatte.

Foto: Panthermedia/Tobias Ott

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