Unternehmenskauf
Die ernst zu nehmende Alternative zur Neugründung
Von Ihr Steuerberater, MagdeburgGibt es einen Ausweg aus dem Dilemma zwischen dem Dasein als unzufriedener Arbeitnehmer und dem als mäßig erfolgreicher Existenzgründer?
Ja – salopp ausgedrückt: Kauf dir deinen Arbeitsplatz!
Aktuell steuern in vielen Betrieben die Inhaber ihren wohlverdienten Ruhestand an. Dies ist die Chance für Unternehmertypen. Bestehende Unternehmen haben eine gefestigte Marktposition und Renommee bei Kunden und Auftragnehmern. Aus Stammkunden und einem Auftragsvorlauf kann bereits ab dem ersten Tag Umsatz generiert werden.
Wo ist der Haken daran? Es gibt ihn nicht, wohl aber einen Punkt, der besondere Berücksichtigung bei der Planung finden muss. Lebenswerk trifft Marktwert: Der Verkäufer taxiert sein „Kind“ eher hoch, der Käufer ist hingegen an einem niedrigen Kaufpreis und damit einer für ihn geringeren Darlehensbelastung interessiert. Hier gilt es, im Rahmen einer Unternehmensbewertung samt „Basarphase“, einen angemessenen Kaufpreis zu finden, der dem Abgeber den Lebensabend sichert, aber auch dem Übernehmer nach Leistung des Kapitaldienstes noch eine adäquate Lebensführung ermöglicht.
Im Idealfall steigt man in die Firma ein, bei der man sich sukzessive in die Verantwortung gearbeitet hat. Ebenfalls möglich ist der Erwerb eines fremden Unternehmens. Gerade hier kommt es auf eine intensive Prüfung des Kaufobjektes – der Due-Diligence – an. Dabei wird das komplette Unternehmen insbesondere in Hinblick auf rechtliche und steuerrechtliche Ordnungsmäßigkeit hin überprüft. Sind alle erforderlichen Verträge vorhanden? Oder schlummern hier Risiken?
Wichtig ist, diese Vorbereitung rechtzeitig zu beginnen. Nur so hat man ausreichend Zeit für diese Prüfung, für steuerliche Gestaltungen, die Erstellung von Finanzierungsunterlagen oder das Aneignen notwendiger weicher oder harter Qualifikationen.
Muss eine Pensionszusage oder Betriebsaufspaltung aufseiten des Abgebers entsorgt werden? Soll der Kaufpreis durch den Käufer sofort steuerlich geltend gemacht werden können? Ein kompetenter steuerlicher und rechtlicher Berater ist hier Gold wert und spart im Ernstfall bares Geld.
Soll aus Haftungssicht eine „Asset Protection“ – also die Trennung von Vermögen und Risiko – erfolgen? So ist Vermögen auch im Insolvenzfall geschützt, man kann ohne langatmiges Restschuldbefreiungsverfahren neu durchstarten.
Sind Verträge anzupassen oder zu erstellen, damit bereits bei der Gründung die eigene Nachfolge oder auch das mögliche Scheitern der eigenen Ehe berücksichtigt wird? Vielfach unbekannt ist, dass Gesellschaftsrecht Erbrecht bricht – im schlimmsten Fall bekommt der unbequeme Mitgesellschafter und nicht die eigenen Kinder das wertvolle Unternehmen.
Und wer kann überhaupt das eigene Unternehmen weiterführen, wenn man selbst als Unternehmer ungeplant ausfällt? Jeder Unternehmer sollte einen Notfallkoffer nebst Unternehmertestament einschließlich transmortalen Vollmachten haben – die Realität sieht anders aus und rächt sich im Ernstfall.
Fazit
Hier ist die Unterstützung eines langjährig erfahrenen Beraters gefragt, der Sie im Bereich Nachfolge und Gründung ganzheitlich begleitet. Die KfW fördert die Gründungsberatung mit einem attraktiven Zuschuss und die Landesbanken stellen für die Nachfolgeberatung lukrative Förderprogramme zur Verfügung. Sichern Sie sich Ihren Weg in eine nachhaltige Zukunft!
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