Artikel erschienen am 07.11.2012
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E-Bilanz – die Zeit drängt

Von Dipl.-Kfm. Frank Villwock, Magdeburg
Frank Villwock
Dipl.-Kfm. Frank Villwock
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Zweimal ist sie bereits verschoben worden, doch nun endet die Schonfrist: Für Wirt­schafts­jahre ab dem 01.01.2013 muss die Einreichung der Jahres­abschluss­bilanz zwingend in elektronischer Form erfolgen. Betroffen sind alle Unternehmen, die verpflichtet sind, eine Bilanz aufzustellen oder dies freiwillig tun, unabhängig von der Rechts­form und der Größen­klasse. Die Einreichung in Papierform wird nur noch in besonderen Härte­fällen toleriert, ansonsten droht die Fest­setzung von Zwangsgeldern.

Elektronische Einreichung und „Taxonomie“

Unternehmen müssen künftig ihre Jahres­abschluss­daten in ein elektronisches Über­mittlungs­format übertragen (XBRL-Standard) und bei der Finanz­verwaltung einreichen. Die Über­mittlung erfolgt authentifiziert über ELSTER. Zentrales Element der E-Bilanz ist jedoch, dass erstmals ein steuer­liches Glie­de­rungs­schema für den Jahres­abschluss amtlich vor­gegeben wird (Taxonomie). Ver­gleich­bar einem Konten­rahmen handelt es sich hierbei um einen standardisierten Fundus an Posi­tionen (Bilanz- sowie Gewinn- und Ver­lust­posi­tionen), aus denen der individuelle Abschluss bestehen kann. Sogenannte „Mussfelder“ bestimmen dabei den Mindes­tumfang des zu übertragenden Daten­satzes. Daneben existieren jedoch auch Auffang­positionen, die zur Sicherstellung der richtigen Daten­übermittlung genutzt werden können, sofern ein Mussfeld nicht aus der Buch­führung ableitbar ist. Die Taxonomie wird voraussichtlich jährlich überarbeitet, weswegen darauf zu achten ist, die jeweils gültige Version zu verwenden. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, gilt die am 05.06.2012 bekanntgegebene Version 5.1.

Anpassung der Buchführung erforderlich?

Der Detail­lierungs­grad der Taxonomie geht deutlich über die handels­rechtliche Gliederung hinaus, sodass aller Voraussicht nach Anpassungen in der laufenden Buch­haltung erforderlich sind. An erster Stelle des Umstellungs­prozesses steht daher das sogenannte Mapping, d. h. die Analyse, ob die bestehenden Konten der Finanz­buchhaltung den Taxonomie­positionen zugeordnet werden können, ob und welche Konten neu eingerichtet werden müssen bzw. ob die Zuordnung von Geschäfts­vor­fällen zu einzelnen Konten neu zu gestalten ist. Im Anschluss erfolgt dann die prozess­technische Umsetzung durch entsprechende IT- und Softwarean­passungen. Ziel sollte es sein, bereits ab 2013 taxo­nomie­gerecht zu buchen, um daraus automatisch eine E-Bilanz generieren zu können. Hierfür wird die Zeit langsam knapp.

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