E-Bilanz – die Zeit drängt
Von Dipl.-Kfm. Frank Villwock, MagdeburgElektronische Einreichung und „Taxonomie“

Unternehmen müssen künftig ihre Jahresabschlussdaten in ein elektronisches Übermittlungsformat übertragen (XBRL-Standard) und bei der Finanzverwaltung einreichen. Die Übermittlung erfolgt authentifiziert über ELSTER. Zentrales Element der E-Bilanz ist jedoch, dass erstmals ein steuerliches Gliederungsschema für den Jahresabschluss amtlich vorgegeben wird (Taxonomie). Vergleichbar einem Kontenrahmen handelt es sich hierbei um einen standardisierten Fundus an Positionen (Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustpositionen), aus denen der individuelle Abschluss bestehen kann. Sogenannte „Mussfelder“ bestimmen dabei den Mindestumfang des zu übertragenden Datensatzes. Daneben existieren jedoch auch Auffangpositionen, die zur Sicherstellung der richtigen Datenübermittlung genutzt werden können, sofern ein Mussfeld nicht aus der Buchführung ableitbar ist. Die Taxonomie wird voraussichtlich jährlich überarbeitet, weswegen darauf zu achten ist, die jeweils gültige Version zu verwenden. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, gilt die am 05.06.2012 bekanntgegebene Version 5.1.
Anpassung der Buchführung erforderlich?
Der Detaillierungsgrad der Taxonomie geht deutlich über die handelsrechtliche Gliederung hinaus, sodass aller Voraussicht nach Anpassungen in der laufenden Buchhaltung erforderlich sind. An erster Stelle des Umstellungsprozesses steht daher das sogenannte Mapping, d. h. die Analyse, ob die bestehenden Konten der Finanzbuchhaltung den Taxonomiepositionen zugeordnet werden können, ob und welche Konten neu eingerichtet werden müssen bzw. ob die Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu einzelnen Konten neu zu gestalten ist. Im Anschluss erfolgt dann die prozesstechnische Umsetzung durch entsprechende IT- und Softwareanpassungen. Ziel sollte es sein, bereits ab 2013 taxonomiegerecht zu buchen, um daraus automatisch eine E-Bilanz generieren zu können. Hierfür wird die Zeit langsam knapp.