Artikel erschienen am 07.11.2012
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Die GmbH & Co. KG

Eine intelligente Form zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge

Von Ihr Steuerberater, Magdeburg

Die GmbH & Co. KG ist eine interessante gesellschaftsrechtliche Mischform, die die Vorteile einer Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft vereint. Sie verbindet die Haftungsbeschränkung einer GmbH mit der vereinfachten Handhabung und Übertragbarkeit einer Kommanditgesellschaft.

Eine GmbH & Co. KG ist auch unter dem Gesichtspunkt einer langfristigen Ver­mögens­über­tragung auf die Kinder beziehungsweise einer geplanten (oder auch ungeplanten) Unternehmensnachfolge das Mittel der Wahl.

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ist vielseitig gestaltbar, beispielsweise kann der Kreis der nachfolgeberechtigten Personen begrenzt werden sowie der ungefragte Weiterverkauf der Anteile oder auch eherechtliche Ansprüche, hier insbesondere der Zugewinnausgleich im Fall einer Scheidung, unterbunden werden. Bei einer schenkweisen Übertragung sind Rückgewährklauseln vereinbar, die die Rechtsposition des Übergebers sowie den Fortbestand des Unternehmens als Einheit umfangreich absichern.

Abkömmlinge oder nahe Angehörige können als Kommanditisten sukzessive in das Unter­nehmen ein­ge­bunden werden, ohne dass diese gleich eine voll­umfängliche Haftung über­nehmen müs­sen oder dass diese Auf­nahme zur Auf­deckung und Be­steue­rung stiller Reserven im Unter­nehmen führt. Ist die GmbH & Co. KG als so­genan­nte Ein­heits­gesell­schaft ausgestaltet, bei der die Kom­mandit­gesell­schaft selbst Allein­gesell­schafter der eigenen Kom­ple­mentär-GmbH ist, wird für Ver­änderungen an den Be­teiligungs­ver­hältnis­sen kein Notar benötigt.

Bei einer Schenkung oder im Erbfall sind Mitunternehmeranteile an einer Kom­mandit­gesell­schaft ohne Mindestbeteiligung begünstigt, während bei Anteilen an Kapital­gesell­schaften hierfür eine Beteiligung von mindestens 25 % erforderlich ist. Begünstigt bedeutet, dass 85 % des anteiligen Unter­nehmens­wertes unter bestimmten Vor­aus­setzungen steuerfrei über­tragen werden können, für den übersteigenden Teil kommt ein Frei­betrag von bis zu 150 000 Euro zum Abzug. Somit können unter Nutzung aller Frei­beträge Unter­nehmen­santeile mit einem tat­sächlichen Wert von bis zu 2 667 000 Euro ohne Schenkung­steuer übertragen werden und dies einmal alle 10 Jahre pro Kind. Somit sind bei langfristiger Planung auch große Firmen ohne Fiskusbeteiligung an die Abkömmlinge übertragbar.

Deutlich einfacher zu handhaben ist die Verlagerung von Wirtschaftsgütern in die Kommanditgesellschaft hinein oder aus dieser heraus. Zwischen einem gegebenenfalls noch bestehenden Einzelunternehmen, der Kommanditgesellschaft und den Sonder­bereichen der Kommanditisten kommt auch personenübergreifend regelmäßig der Buchwert zur Anwendung. Übertragungen erfolgen in der Regel ohne Aufdeckung stiller Reserven. Hierin liegt der große Vorteil einer GmbH & Co. KG, wenn diese Rechtsform bei der Vorbereitung eines Unter­nehmens­verkaufes eingesetzt wird. Bei einem Einzel­unter­nehmen oder einer GmbH führt der Verkauf unter Zurück­behaltung der betrieblich genutzten Immobilie zur Aufdeckung der jahrelang angesammelten stillen Reserve und damit zu einer Steuerbelastung. Bei einer Kommanditgesellschaft kann die Immobilie je nach gewünschtem Ergebnis in Vorbereitung des Verkaufs in das Zielbetriebsvermögen übertragen werden.

Eine Kommanditgesellschaft besteht auch über den Tod hinaus – eine koordinierte Planung vorausgesetzt, ist der Weiterbetrieb über den Todesfall hinaus sichergestellt und es kommt nicht zu einer Aufdeckung stiller Reserven, da eben nicht aufgrund einer Auf­teilung der Erbmasse beispielsweise Betriebsvermögen entnommen werden muss oder die Voraussetzungen einer steuerlichen Betriebsaufspaltung entfallen.

Während bei einer GmbH Verluste regelmäßig in der Gesell­schaft selbst gefangen sind, stehen Verluste bei der GmbH & Co. KG bei entsprechender Gestaltung für die Kom­mandit­isten zur Verrechnung mit anderen positiven Einkünften zur Verfügung.

Foto: Panthermedia/Moritz Link

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