Beteiligungskapital – Alternative und Ergänzung
Von Eric Bourgett, MagdeburgWirtschaftliche Impulse durch Innovation
Beteiligungskapital stellt neben Fördermitteln oder den zahlreichen Businessplan-Wettbewerben und Initiativen in Mitteldeutschland eine wichtige Ergänzung der finanziellen und auch inhaltlichen Basis für ein solides Gründungsgeschehen sowie technologieorientiertes Wachstum dar. In Deutschland begeben sich im Jahr ca. 400 000 Gründerinnen und Gründer in die unternehmerische Selbständigkeit und müssen sich auf dem Markt und im Wettbewerb durchsetzen. Unsere Wirtschaft braucht diesen Impuls.
Besondere Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung Mitteldeutschlands eröffnen neue Technologien in noch nicht besetzten, aber potenziell attraktiven Märkten. Zahlreiche Unternehmen haben als Innovatoren in ihren jeweiligen Branchen aufgezeigt, welche Potenziale in unserer Region vorhanden sind.
Vor allem innovative Unternehmen stehen dabei jedoch oft vor unzureichenden Finanzierungsmöglichkeiten. Denn die Aufwendungen für den umfangreichen Prozess der Umsetzung einer Innovation (insbesondere Personalkosten, Prototypenentwicklungskosten, Zulassungskosten u. a. m.) müssen in der Regel unter Unsicherheit als Rahmenbedingung finanziert werden.
Welche Fragen muss ich bezogen auf die Innovation beantworten?
Die zugrunde zu legende Entscheidungsmatrix bildet die Antworten unter anderem auf die folgenden Fragen ab, die sich die Initiatoren eines neuen Technologieprojektes stets stellen müssen:
Wird das neue Produkt, die neue Dienstleistung von den Zielkunden akzeptiert? Werden dazu konkrete quantifizierbare Abgrenzungsmerkmale erreicht oder ist es nur ein „me too“-Angebot? Wird der Markt die Preise zahlen, die die Investition in die neue Technologie rechtfertigt? Wie viel Zeit vergeht, bis sich der Kunde tatsächlich für das neue Angebot entscheidet? Und das nicht nur einmal? Und wie viel Zeit benötigt der Kunde, bis er ggf. wiederum seine Abnehmer davon überzeugt hat, dass das neue Angebot einen Zusatznutzen stiftet, der preiswürdig ist?
Passen die klassischen Finanzierungsalternativen?

Unter der Annahme der positiven Beantwortung vorgenannter Fragen stellen die Parameter einer liquiditätsschonenden Finanzierung und einer möglichst hohen Flexibilität als Grundsatz einer adäquaten Finanzierung eine zusätzliche Herausforderung besonders für Technologieunternehmen dar. Dieser Anspruch ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Geschäftsbanken kaum befriedigend zu beantworten – vor allem dann, wenn keine anderen materiell werthaltigen Sicherheiten geboten werden können, was der Normalfall ist. Zudem ist das Geschäftsmodell von normalen Geschäftsbanken auf solche Finanzierungen auch gar nicht zugeschnitten. Auch der in diesem Zusammenhang geforderte sog. „Eigenanteil“ als Gegenfinanzierung ist – bezogen auf die initiale Eigenkapitalbasis oder auch phasenbedingt nicht vorhandene positive Cash-flows – schlicht nicht darstellbar.
Entsprechend ist Eigenkapital in Form von Beteiligungskapital ein relevanter Weg, Innovationen von KMUs zu finanzieren. Das immanente Entwicklungs- und Marktrisiko von Innovationen kann bei gering kapitalisierten KMUs nur durch unternehmerisches Eigenkapital getragen werden. Beteiligungskapitalgeber richten ihre Investitionsentscheidungen somit an dem Marktpotenzial neuer Technologien aus. Sie erhalten im Erfolgsfall dafür eine angemessene Beteiligung am Gewinn bzw. am Wertzuwachs des Unternehmens. Tritt der Erfolgsfall nicht ein, so kann der Beteiligungsgeber keine Verzinsung des Kapitals einfordern.
Welche Erwartungshaltung hat ein Beteiligungsgeber?
In aller Regel sind Beteiligungskapitalgeber Partner auf Zeit. Das liegt in der Natur des Geschäftsmodells von Beteiligungskapitalgebern, da deren Investoren ihrerseits innerhalb einer bestimmten Zeitspanne das von ihnen eingelegte Kapital mit einem Verzinsungsanspruch zurückfordern. Dies gilt auch für öffentliches Beteiligungskapital, das im Rahmen von revolvierenden Fonds dem Wiederanlagegrundsatz unterliegt. Beteiligungskapitalgeber sind also darauf angewiesen, innerhalb vereinbarter Fristen aus dem Investment wieder aussteigen zu können.
Demzufolge ist die Herangehensweise der Beteiligungskapitalgeber an innovative KMUs regelmäßig wie folgt:
- Evaluierung der Qualifikation, des Engagements und der Entwicklungsmöglichkeit des Managements / Managementteams im Unternehmen;
- Analyse des Marktpotenzials, das mit einer erfolgreichen Innovation angesprochen werden kann;
- Einschätzung des Renditepotenzials, welches durch das Unternehmen realisiert werden kann;
- Bewertung des dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Know-how-Potenzials (im Idealfall ist diese Kompetenz schutzrechtsfähig);
- Festlegung der Informations- und Kontrollrechte in dem Unternehmen;
- Herbeiführung eines gemeinsamen Verständnisses zur Erfolgsbeteiligung und Ausstiegsperspektive aus dem Investment seitens des Beteiligungsgebers.
Fazit
Die Beteiligungskapital-Szene in Mitteldeutschland besteht – historisch bedingt – überwiegend aus lokalen Beteiligungsgesellschaften aus dem weiteren Bankenumfeld sowie landeseigenen Beteiligungsgesellschaften, die Mittel der öffentlichen Hand einsetzen. Hinzu kommen einige private Investoren und vereinzelt auch Privatpersonen, sogenannte Business Angels. Dieses Gründungsumfeld hat sich in den vergangenen Jahren zwar weiter verstetigt, allerdings ist das Volumen insgesamt immer noch vergleichsweise gering. Diese Einschätzung begründet den Anlass, die unterstellten positiven Impulse gründungsadäquater Finanzierungsmöglichkeiten – nicht zuletzt aufgrund eigener guter Erfolge der Gründer von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen – nachhaltig weiterzuentwickeln.
Mit dem Ziel, neue Entwicklungsansätze konstruktiv-kritisch zu diskutieren – und damit zu überprüfen –, sollten Beteiligungskapitalgeber als potenzielle Finanzierungspartner mit ihrer Expertise zur Bewertung von technologieorientierten Geschäftsmodellen in Betracht gezogen und gerne auch frühzeitig angesprochen werden.
Foto: Panthermedia/Sergio Hayashi
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