Artikel erschienen am 10.01.2025
E-Paper

Fünf Klassiker bei einer Betriebsprüfung

Mit guter Vorbereitung lassen sich Worst-Case-Szenarien vermeiden!

Von Betül Gencer, Hannover
Betül Gencer
Betül Gencer
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

Foto: Adobe Stock/ Milan

1. Kassenführung und -aufzeichnungen

Die Kasse ist das Herzstück eines bargeldintensiven Betriebs, etwa in der Gastronomie. Nicht selten wird eine einfache Kassen-Nachschau zur umfassenden Betriebsprüfung. Unvollständige Kasseneinzeldaten, lückenhafte Z-Bons, Kassenbücher in Excel-Formaten oder fehlende Verfahrensdokumentationen (z. B. Programmierprotokolle) können schnell erhebliche Hinzuschätzungen zur Folge haben. Manchmal reicht bereits die häufige Nutzung der Storno-Taste.

2. Belegausgabepflicht

Seit dem 01.01.2020 besteht die Pflicht zur Ausgabe von Belegen, was für viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine zusätzliche Herausforderung bedeutet. Stellt der Finanzbeamte beispielsweise bei einem Testkauf fest, dass kein Beleg ausgegeben wurde, kann dies als Hinweis auf fehlerhafte Aufzeichnungen gewertet werden – mit potenziell hohen Hinzuschätzungen als Folge.

3. Unklare Wareneinsatz- und Inventuraufzeichnungen

Der Wareneinsatz und die Inventur sind essenzielle Bereiche der Betriebsführung. Unvollständige oder ungenaue Aufzeichnungen bieten den Prüfern erhebliche Angriffsflächen und können zu schwerwiegenden Beanstandungen führen.

4. Nicht verbuchter Wareneinkauf

Im hektischen Tagesgeschäft kann es schnell passieren, dass der Einkauf nicht vollständig verbucht wird. Stellt der Prüfer dies fest, droht der Vorwurf der „doppelten Steuerverkürzung“. Neben erheblichen Hinzuschätzungen kann dies auch ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren mit sich bringen – samt unangenehmer Maßnahmen wie der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen.

5. Kommunikation

Oft unterschätzt: Die Kommunikation während einer Betriebsprüfung hat großen Einfluss auf den Verlauf. Anfragen der Prüfer sollten stets vollständig und fristgerecht beantwortet werden. Offene Kommunikation über mögliche Schwachstellen schafft Vertrauen und kann den Prüfungsprozess reibungsloser gestalten.

Fazit

Eine sorgfältige Kassen- und Buchführung sowie eine gute Zusammenarbeit während der Prüfung können viele Probleme verhindern. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich frühzeitig über potenzielle Risiken informieren und regelmäßig interne Kontrollen durchführen. Besonders in Zeiten steigender Steuerstrafverfahren im Zuge von Betriebsprüfungen in bargeldintensiven Betrieben gilt: Besser heute als morgen!

 

Ähnliche Artikel

Finanzen Steuern Recht

Von der Betriebsprüfung zur Steuerfahndung!

Wann ist der Zeitpunkt, an dem mein Betrieb geprüft wird?

Für die Finanzverwaltung ist die Außenprüfung ein Instrument zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs des Staates. Aus dem Blickpunkt der geprüften Steuerpflichtigen stellt sich die Außenprüfung oftmals als anders dar.

Braunschweig 2011/2012 | Dipl.-Kfm. Jörg Bode, Braunschweig

Finanzen Steuern Recht

Schweigen ist silber, Vorbereitung ist gold

Verhaltenshinweise und Präventionsmaßnahmen im Strafverfahren

Die Situation ist unangenehm: Die Polizei erscheint bei Ihnen zu Hause oder in der Firma und will mit Ihnen „kurz einen Sachverhalt klären“. Noch schlimmer ist es, wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss vorlegt und die Privat- und Geschäftsräume durchsucht.

Braunschweig 2012/2013 | Christian Ballasch, Braunschweig | Jan Hahlweg, Braunschweig