Artikel erschienen am 24.07.2019
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Erhöhtes Insolvenzrisiko bei konjunktureller Abkühlung

Wer die Handlungsoptionen kennt, kann sein Unternehmen trotz Insolvenz retten

Von Hans G. Fritsche, Hannover

Am deutschen Konjunkturhimmel ziehen dunkle Wolken auf: Zollkonflikte und die Gefahr eines harten Brexits trüben das Geschäftsklima deutlich ein. Von den angespannten Handelsbeziehungen zwischen den USA und China sind viele deutsche Unternehmen indirekt betroffen. Exporteure sind mit einem abgeschwächten Wachstum des Welthandels konfrontiert. Laut Analyse der Creditreform waren im ersten Halbjahr 2019 nach vielen Jahren erstmals wieder zunehmende Insolvenzen bei Unternehmen mit Umsätzen zwischen 25 und 50 Mio. Euro zu beobachten.

Anpassungslasten im Automobilbereich und der anhaltende Veränderungsdruck im Einzelhandel werden bei einem Abflauen der Konjunktur noch verstärkt. Das Zahlungsverhalten verschlechtert sich. Der plötzliche Wegfall eines Großkunden sowie erhebliche Forderungsausfälle können für mittelständische Unternehmen schnell zu einem existenzbedrohenden Risiko werden.

Herausforderungen für Geschäftsführungen

Eine solche Krisensituation stellt besondere Anforderungen an Geschäftsführer und Gesellschafter, in wirtschaftlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht. Die drohende Insolvenz kann umfangreiche Haftungsrisiken auslösen, denen sich die Geschäftsführung nur durch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens wirksam entziehen kann. Andererseits wird mit der Eröffnung eines herkömmlichen Insolvenzverfahrens die Unternehmensführung und damit die Zukunft des Unternehmens weitgehend aus der Hand gegeben. Geschäftsführungen stehen daher häufig in einem Spannungsverhältnis zwischen den ihnen obliegenden Pflichten, bei Eintritt eines Insolvenzgrundes unverzüglich, das heißt spätestens nach drei Wochen einen Antrag auf Insolvenz zu stellen und andererseits den Befürchtungen, durch das Insolvenzverfahren nicht nur wichtige Kunden und Lieferanten, sondern das Unternehmen insgesamt zu verlieren.

Chancen durch Eigenverwaltung

Galt früher die Insolvenz als Ausdruck geschäftlichen Versagens, bietet eine Insolvenz in Eigenregie dem Unternehmer heute die Chance, eine nachhaltige Sanierung über ein aktiv gesteuertes Insolvenzverfahren anzugehen und sein Unternehmen zu erhalten. Dazu hat die Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2012 beigetragen. Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist es möglich, ein angeschlagenes Unternehmen unter dem Schutz der Insolvenzordnung zu sanieren und seine Zerschlagung zu verhindern.

Geschäftsführung bleibt am Steuer

Anders als im herkömmlichen Insolvenzverfahren, in dem die Unternehmensführung weitestgehend durch den Insolvenzverwalter ersetzt wird, bleibt bei dem eigenverwalteten Verfahren die Verfügungsgewalt und Finanzhoheit bei der Geschäftsführung. Ihr Betriebs-Know-how und ihre Marktkenntnisse stehen dem Unternehmen unverändert zur Verfügung. Die vertrauten Ansprechpartner für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter bleiben erhalten. Üblicherweise begleitet ein insolvenzrechtlich erfahrener Berater – bei größeren Insolvenzen auch in der Funktion als Sanierungsgeschäftsführer – das Unternehmen durch das Verfahren. Anstelle eines Insolvenzverwalters wird der Schuldnerin ein sog. Sachwalter zur Seite gestellt, der die gerichtliche Kontrolle ausübt.

Zügige Verfahrensbeendigung mit Insol­venzplan

Liquidität kann zumeist ohne Unterstützung von Banken generiert werden. Ermöglicht wird dies unter anderem durch das Insolvenzgeld, vereinfachte Möglichkeiten zur Vertragskündigung sowie steuerliche Effekte. Am Ende des Verfahrens steht ein Insolvenzplan, der die Entschuldung des Unternehmens sowie die Befriedigung gesicherter und ungesicherter Gläubiger regelt. Diesem Plan müssen die Gläubiger zustimmen. Stimmen sie dem Plan mehrheitlich zu, wird der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt und das Verfahren nach zwei bis vier Wochen endgültig aufgehoben. Die Insolvenz in Eigenverantwortung kann dann nach fünf bis acht Monaten bereits vollständig beendet sein.

Erfolgsfaktoren

Faktoren für eine erfolgreiche Eigenverwaltung sind:

  • eine frühzeitige Antragstellung,
  • die professionelle betriebswirtschaftliche und juristische Beratung der Geschäftsführung,
  • eine schlüssige Kommunikationsstrategie,
  • die Einbindung der wesentlichen Stakeholder,
  • ein belastbares Sanierungskonzept.

Auch bei einer Sanierung unter Insolvenzschutz handelt es sich um ein Insolvenzverfahren, an dessen Beginn ein Insolvenzantrag steht. Die Geschäftsführung ist bei Anzeichen einer Krise verpflichtet, die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens noch enger als üblich zu beobachten und sollte bei Anzeichen für den Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Rat externer Experten hinzuziehen. Je frühzeitiger ein Insolvenzantrag gestellt wird und je mehr Liquidität bei Antragstellung im Unternehmen vorhanden ist, umso größer sind die Erfolgsaussichten.

Fazit

Wer eine Krise frühzeitig erkennt und die ihm zur Verfügung stehenden Optionen rechtzeitig nutzt, kann einem Konjunkturabschwung gefasst entgegenblicken. Durch die Eigenverwaltung bedeutet die Insolvenz nicht mehr das Aus für das Unternehmen und seine Inhaber. Vielmehr bietet sie die Chance, das Unternehmen von Grund auf zu sanieren und neu aufzustellen.

Bild: Fotolia/smallredgirl

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