Artikel erschienen am 29.05.2018
E-Paper

Vermögensverwaltung

Eine echte Alternative zur Anlageberatung?

Von Stephan Theuer, Hildesheim | Dr. Leif Richter, Hildesheim | Marcus Meyer, Hildesheim | Matthias Specht, Hildesheim

Service-Seiten: Erklären Sie uns doch bitte zu Beginn den Unterschied zwischen Vermögensverwaltung und Anlageberatung?

Stephan Theuer: Sehr gern, denn die Abgrenzung ist sehr wichtig bei der Betrachtung. Ein Anlageberater kann diese Tätigkeit heute ausüben, wenn er einen Gewerbeschein nach § 34f Gewerbeordnung vorweisen kann. Eine besondere Qualifikation ist nicht nachzuweisen. Aus diesem Grund gibt es auch eine große Anzahl dieser Berater in Deutschland.

Service-Seiten: Und der Vermögensverwalter ist anders aufgestellt?

Stephan Theuer: So ist es, denn als Vermögensverwalter darf man in Deutschland nur tätig sein, wenn eine Lizenz nach § 32 Kreditwesengesetz vorliegt. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und die Bundesbank sind die vorgestellten Behörden. Damit wird schon klar, dass ein Vermögensverwalter eine andere juristische Stellung hat und auch eine echte Aufsicht durch Bundesbehörden vorhanden ist. Das soll nicht heißen, dass die Anlageberatung nicht reguliert ist, denn auch da ist eine jährliche Überprüfung durch einen vereidigten Buchprüfer oder einen Wirtschaftsprüfer vorzunehmen.

Service-Seiten: Was bedeutet das aber für den Anleger? Das war ja erst einmal sehr juristisch.

Dr. Leif Richter: Das ist die entscheidende Frage, da haben Sie völlig recht. Für den Anleger ist die Zusammenarbeit substanziell unterschiedlich. Während ein Anlageberater eine aktive Beratung vornimmt und am Ende des Gespräches i. d. R. eine Entscheidung des Kunden mit Unterschrift vorliegt, läuft das beim Vermögensverwalter ganz anders.

Service-Seiten: Wie erfolgt der Ablauf?

Matthias Specht: Am Anfang steht ein sehr umfangreiches und ausführliches Gespräch mit dem Anleger. Der Vermögensverwalter muss erarbeiten, welche Risikomentalität vorliegt und welche Strategie die richtige für den Kunden ist. Dabei werden oft fünf verschiedene Risikostufen unterschieden – von defensiv bis aggressiv kann der Investor wählen. Der Anlageberater muss diese Parameter natürlich auch beachten.

Service-Seiten: Wenn das geklärt ist, wie geht es dann weiter?

Marcus Meyer: Wenn die Parameter feststehen, wird ein Vermögensverwaltungsvertrag geschlossen, der sämtliche Absprachen enthält und – sofern nötig – werden auch ein neues Bank-Wertpapier-Depot und ein Konto eröffnet, über die dann die Geschäfte abgewickelt werden.

Service-Seiten: Das heißt, dass die Gelder nicht beim Vermögensverwalter liegen?

Stephan Theuer: Genau! Ein ganz wichtiges Thema. Die Kundengelder liegen bei einer Bank auf Namen des Anlegers und der Vermögensverwalter erhält lediglich eine sog. Dispositionsvollmacht.

Service-Seiten: Jetzt wird es interessant! Wie geht das genau?

Matthias Specht: Wenn alle Konten und Depots eingerichtet sind und der Kunde den entsprechenden Betrag auf dem Konto eingezahlt hat, dann kann der Vermögensverwalter im Rahmen der vorgegeben Strategie frei agieren. Das heißt: Er entscheidet für den Kunden, ob eine Anleihe A oder B oder eine Aktie C oder D gekauft wird.

Service-Seiten: Und wenn Geld benötigt wird?

Marcus Meyer: Das ist kein Problem. Die Gelder werden üblicherweise in liquiden Wertpapieren angelegt, die jederzeit verkaufbar sind. Für den Übertrag auf das ursprüngliche Kundenkonto reicht oft ein Fax aus, das allerdings die Kundenunterschrift bedingt. Der Vermögensverwalter hat niemals die Vollmacht, Gelder zu entnehmen.

Service-Seiten: Was gibt es aus fachlicher Sicht noch für Unterschiede?

Stephan Theuer: Der Anlageberater darf nur Investmentfonds vermitteln bzw. verkaufen und erhält dafür eine Provision der Fondsgesellschaft bezahlt. Dem Kunden entstehen keine direkten Kosten. Indirekt ist das aber nicht ganz billig, denn es gibt sehr wohl Fonds, die 5 % und mehr an Ausgabeaufschlägen kosten. Das sind normalerweise Vertriebsgebühren, die am Ende der Anleger zahlen muss.

Service-Seiten: Dies ist stets bekannt, aber was ist beim Vermögensverwalter anders?

Dr. Leif Richter: Der Vermögensverwalter oder Finanzportfolioverwalter, wie es eigentlich richtig heißt, darf sämtliche öffentlich gehandelten Wertpapiere kaufen. Aktien, Anleihen, Zertifikate, aber auch Gold und Investmentfonds. Es gibt wenige Einschränkungen. Dadurch ist die Auswahl natürlich wesentlich größer und bringt hohe Kundenvorteile.

Service-Seiten: Wie hoch sind die Kosten?

Stephan Theuer: Das ist wohl der wichtigste Unterschied zur Anlageberatung. Die Bankkosten können heute über Direktbanken fast vergessen oder vernachlässigt werden, denn es gibt Bankinstitute, die speziell auf Vermögensverwalter ausgerichtet sind und Kosten haben, die um 0,1 % liegen. Egal, was man kauft oder verkauft – und ob man für einen Fonds 5 % oder 0,1 % zahlt, ist schon nicht ganz unwichtig. Der Vermögensverwalter bekommt ein ausgehandeltes Honorar. Damit ist die Dienstleistung von der Kostenseite völlig transparent. Diese Honorare liegen je nach Strategie zwischen 0,75 % und 1,5 %. Die Mindestbeträge für eine Vermögensverwaltung sind übrigens sehr unterschiedlich. Während einige Häuser erst ab 1 Mio. Euro tätig werden, kann man bei anderen Vermögensverwaltern ohne weiteres mit einem Vermögen von 50 000 bis 100 000 Euro Kunde werden.

Service-Seiten: Wir danken Ihnen für das Gespräch.

Foto: Fotolia/Mathias Richter

Ähnliche Artikel

Finanzen Steuern Recht

Begünstigung von Unternehmensvermögen

Vermögensstruktur ist für den Erfolg der Unternehmensnachfolge entscheidend

Unternehmensvermögen ist vielschichtig und lässt sich beispielsweise im Sinne einer Bilanzgliederung in Anlage- und Umlaufvermögen oder nach dem Grad der Liquidierbarkeit unterscheiden. Wenn es jedoch um die Übertragung von Vermögen geht, sind eigenständige Definitionen maßgebend, die über eine steuerliche Begünstigung entscheiden.

Ostwestfalen/Lippe 2016 | Frank Pankoke, LL.M., Bielefeld

Finanzen Steuern Recht

Vermögen erhalten im Niedrigzinsumfeld

Strategien zum realen Kapitalerhalt

Eine breite Streuung der Vermögenswerte hat sich gerade auch in Krisenzeiten als erfolgreiches Konzept zur Wertsicherung und langfristig stabilen Wertsteigerung bewährt. In einem Marktumfeld, das von globalen Risiken und historisch niedrigen Zinsen bis hin zum Negativzins geprägt ist, ist Fachkompetenz mehr denn je gefragt.

Hamburg 2015 | Jutta von Bargen, Hamburg