Eine kleine Beteiligung für den ersten großen Schritt
Von Detlef Siewert, Hannover
Nicht nur Existenzgründer, auch kleine und junge Unternehmen bekommen nur schwer Zugang zu Fremdmitteln, weil sie wenig Eigenkapital haben. So können gute Ideen an mangelnder Finanzierung scheitern. An dieser Stelle setzt der Mikromezzaninfonds an, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des ERP-Sondervermögens auflegt.
Kleine Beteiligungen aus diesem Fonds von 10 000 bis 50 000 Euro und einer Laufzeit von maximal zehn Jahren verbessern die Eigenkapitalquote und steigern Bonität und Rating. So kommen hoffnungsvolle Kleinstunternehmer und Existenzgründer leichter und zu besseren Konditionen an Darlehen.
Der Fonds zielt besonders auf Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit, von Unternehmerinnen sowie Gründerinnen und Gründern mit Migrationshintergrund – ist aber nicht auf diese beschränkt. Neben Kleinstunternehmen öffnet er besonders gewerblich orientierten Sozialunternehmen und umweltorientierten Unternehmen Freiräume für Innovation und Wachstum. Auch ausbildende Unternehmen oder Projekte, die Arbeitsplätze schaffen, können davon profitieren.
Der Mikromezzaninfonds wurde erstmals 2013 aufgelegt. Wegen seines bundesweiten Erfolges ist er bereits mehrfach aufgestockt worden. Auch in Niedersachsen kommt die Mikro-Beteiligung für Existenzgründungen gut an: Weit über 100 Unternehmen konnten hierzulande bereits durch eine stille Kleinstbeteiligung ihre Eigenkapitalbasis verbessern.
Konditionen
Auf einen Blick: Mezzaninkapital ist eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital und stärkt die Eigenkapitalbasis. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.
Nicht gefördert werden:
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Ablösung bestehender Finanzierungen oder Nachfinanzierungen
- Unternehmenssanierungen
Mikromezzanin-Beteiligungen der MBG Hannover – im Überblick
Zielgruppe:
- Kleinst- und Kleinunternehmer/-innen
- Existenzgründungen
- Unternehmer/-innen, die in Wachstum, Arbeitsplätze und Ausbildung investieren
- Unternehmer/-innen, die aus der Arbeitslosigkeit gründen
- Menschen mit Migrationshintergrund, die ein Unternehmen führen oder gründen wollen
Finanzierung von:
- Betriebsmitteln
- Investitionen
- Kauf eines Unternehmens beziehungsweise Unternehmensnachfolgen
- Existenzgründungen sowie Gründung eines Franchise-Unternehmens und Eigenkapitalstärkung
Beteiligungsbetrag: zwischen 10 000 und 50 000 Euro
Beteiligungsform: typisch stille Beteiligung
Bedingungen:
- Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept und klare Geschäftsstrategie
- fachliche und persönliche Eignung des Antragstellers
Beteiligungsdauer: maximal zehn Jahre; Rückzahlung nach sieben Jahren in gleich großen Raten
Beteiligungsvergütung:
- festes Entgelt in Höhe von 8,0 % p. a. des Beteiligungsbetrages
- zuzüglich einer gewinnabhängigen Vergütung in Höhe von 1,5 % p. a. des Beteiligungsbetrages
Bearbeitungsgebühr: einmalig 3,5 % des Beteiligungsbetrages bei Auszahlung
Sicherheiten:
- keine banküblichen Sicherheiten oder Sachsicherheiten erforderlich
- persönliche Garantie
Kombination: eine Kombination mit einem von der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) GmbH verbürgten Kredit ist möglich
Beihilfe: der Gesamtbetrag der Beteiligung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt
Ansprechpartner
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
Herr Friedhelm Senne
Hildesheimer Straße 6
30169 Hannover
Telefon 0511 33705-45
Telefax 0511 33705-45
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