Artikel erschienen am 14.05.2013
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Mediation …

... das unbekannte Wesen?

Von Prof. Dr. iur. Christian Wolf, Hannover

Allgemein versteht man unter Mediation ein strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien unter Zuhilfenahme eines neutralen Dritten (Mediator) versuchen, eine einvernehmliche Einigung ihres Konfliktes zu erzielen.

Die Mediation ist die meistverbreitete Variante der alternativen Streitentscheidung (Alternative Dispute Resolution, ADR). Die ADR hat sich ursprünglich in den USA als Reaktion auf die Schwächen des amerikanischen Gerichtssystems entwickelt. Ausgangspunkt dieser Entwicklung war eine 1976 in Minneapolis durch­-
geführte Konferenz, die den bezeichnenden Titel trug: „National Conference on the Causes of Popular Dissatisfaction with the Administration of Justice“. Bekannter ist die Konferenz unter dem Namen Pound-Conference, benannt nach dem ehemaligen Dekan der Harvard Law School, der am selben Ort bereits 1906 das amerikanische Justizsystem heftig kritisiert hatte. Im Mittelpunkt der Konferenz stand die Frage des damaligen Chief Justice des Supreme Courts der USA, Warren Burger: „Isn´t there a better way?“ Eine der damals gegebenen Antworten war: „Mediation“.

Was aber versteht man unter Mediation und ist Mediation auch eine Alternative für die Wirtschaft?

Recht viel genauer als in der eingangs wiedergegebenen Definition lässt sich die Mediation kaum einvernehmlich definieren. Dies liegt daran, dass die Mediation von unterschiedlichen Berufsgruppen – wie Juristen oder Psychologen – betrieben wird und derzeit zwischen den unterschiedlichen Berufsgruppen ein Professionalisierungsstreit besteht. Dabei geht es darum, wer die Standards für die Mediation setzt und wie diese auszusehen haben. Etwas vereinfacht lassen sich zwei unterschiedliche Richtungen der Mediation definieren. Bei der ersten Richtung geht es um die Lösung eines ökonomisch-rationalen Konflikts. Psychologische Konflikte zwischen den Parteien interessieren nur, soweit sie einer ökonomisch-rationalen Lösung im Weg stehen. Der emotionale Konflikt der Parteien soll nicht ganzheitlich aufgearbeitet werden, sondern nur so weit überwunden werden, wie dies für eine einvernehmliche Lösung auf ökonomisch-rationaler Basis erforderlich ist. Methodisch orientiert man sich hierbei häufig an dem sogenannten Harvard-Verhandlungskonzept.
Die zweite Richtung strebt eine ganzheitliche Lösung des Konflikts an. Dabei wird eine „Verfremdung des Sachverhalts“ durch die Reduzierung und Transformation auf die ökonomisch- bzw. juristisch-rationalen Kriterien abgelehnt. Methodisch bedient man sich durch verschiedene Anleihen unterschiedlicher Schulen der Psychologie und deren Grenzgebiete wie Systemische Aufstellung oder Neurolinguistische Programmierung.

Mit gewissen Einschränkungen können beide Spielarten der Mediation in der betrieblichen Praxis ihre Berechtigung haben. Allerdings sollten die Anwendungsfelder genau auseinandergehalten werden. Bei ökonomisch- bzw. juristisch-rationalen Konflikten sollte nicht versucht werden, diese mit der psychologischen Richtung der Mediation zu lösen. Die psychologisch vielleicht zutreffende Erkenntnis, ein bestimmter GmbH-Geschäftsführer hat gegenüber einem Geschäftsführer einer anderen GmbH beispielsweise ein aus gemeinsamen Schultagen herrührendes Minderwertigkeitsgefühl, nutzt bei einem ökonomisch-rechtlichen Konflikt zwischen den beiden Parteien wenig. Würde nämlich einer der Geschäftsführer aus diesem Grund in einem ökonomisch-juristischen Konflikt nachgeben, stünde jedenfalls der Untreue-Tatbestand im Raum. Ein Anwendungsfeld dieser psychologischen Mediation können jedoch sozial-innerbetriebliche Konflikte sein, die sich einer juristischen Streitentscheidung weitgehend entziehen.

Wie funktioniert die ökonomisch-rationale Konfliktlösung im Rahmen der Wirtschaftsmediation?

Mediation ist ein Verfahren, das die Parteien in die Lage versetzen soll, selbst eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln. Geben die staatlichen Prozessordnungen sehr genau an, wie der Richter sein Verfahren zu organisieren hat, um am Ende zu einem Urteil zu kommen, fehlen solche allgemeinverbindlichen Spielregeln für die Mediation. Auch von dem zur Umsetzung der EU-Mediationsrichtlinie geplanten Deutschen Mediationsgesetz ist Derartiges nicht zu erwarten. Trotz aller Unterschiede bauen jedoch die allermeisten Modelle der Mediation auf einem Fünf-Phasen-Modell auf. Die erste Phase dient der Eröffnung des Verfahrens und der Erklärung sowie Festlegung des weiteren Verfahrens. Die zweite Phase gilt der Informationssammlung und Erstellung einer Themenagenda. In der dritten Phase wird versucht, die hinter den Positionen stehenden Interessen zu erkunden. In der vierten Phase sollen darauf aufbauend unterschiedliche Lösungsoptionen gesammelt und bewertet werden. Schließlich kann sich eine fünfte Phase anschließen, in der eine Abschlussvereinbarung geschlossen wird.

Das Harvard-Verhandlungskonzept lässt sich zunächst für alle Phasen fruchtbar machen, als es empfiehlt, Menschen und Personen voneinander zu trennen.
Aufgabe des Mediators ist dabei, darauf hinzuwirken, dass die Parteien trotz sachlicher Konflikte ein gutes persönliches Einvernehmen haben können. Die dritte Phase der Mediation ist unmittelbar dem Harvard-Konzept entlehnt. Um ein möglichst breites Spektrum an Lösungen erarbeiten zu können, sind die hinter den Positionen stehenden Interessen zu erforschen. Positionen sind dabei bewusst eingenommene Standpunkte, Interessen sind die Motive, die zu diesen Positionen führen. Plastisch lässt sich dies anhand des inzwischen berühmt gewordenen Orangen-Beispiels darstellen. Hier nehmen zwei Schwestern die Position ein, sie seien jeweils Eigentümerin der Orange. Die dahinter liegenden Interessen unterscheiden sich jedoch. Während die eine Schwester mit der Orangenschale den Kuchen würzen möchte, will die andere Schwester das Orangenfleisch essen. Zugleich veranschaulicht das Beispiel die aus den unterschiedlichen Interessen entwickelte Lösung, weil die eine Schwester die Schale, die andere das Fruchtfleisch bekommt.
Für die Phasen vier und fünf hält das Harvard-Konzept eine – in der deutschen Mediationsliteratur häufig wenig rezipierte – Methode bereit. Man bezeichnet sie als BATNA. Die amerikanische Abkürzung BATNA steht für Best Alternative to Negotiated Agreement. Gegenstand des Harvard-Konzepts ist es gerade nicht, um jeden Preis eine Einigung zu erzielen, sondern nur, wenn das Verhandlungsergebnis demjenigen Ergebnis, welches ohne Verhandlung – also regelmäßig im Rechtsweg – zu erzielen ist, überlegen ist. An dieser Stelle gewinnt die anwaltliche Rechtsberatung gerade in der Mediation ihre große Bedeutung. Wer seine Alternativen nicht kennt, ist in der Mediation unterlegen. Die vielgerühmte Win-win-Situation stellt sich in der Mediation eben auch nicht von selbst ein. Auch in der Mediation benötigen die Parteien Verhandlungsmacht, selbst wenn sie nicht ihre Positionen, sondern ihre Interessen durchsetzen wollen. Diese Verhandlungsmacht gewinnen die Parteien jedoch nur aus der genauen Kenntnis ihrer rechtlichen Position. Eine anwaltliche Rechtsberatung, die einerseits den Blick für die ökonomisch sinnvolle Lösung hat und nicht einer solchen Lösung durch juristisches Besserwissen im Wege steht, die aber anderseits ihrem Mandanten durch kluge Rechtsberatung und das Aufzeigen der juristischen Alternativen die notwendige Verhandlungsmacht verleiht, ist in der Mediation notwendig.

Noch aus einem weiteren Grund sind die Parteien im Mediationsverfahren dringend auf anwaltliche Begleitung angewiesen. Um eine Einigung erzielen zu können, ist ein offener, vertrauensvoller und vertraulicher Umgang in der Mediation erforderlich. Jener vertrauensvolle und offene Umgang kann aber andererseits die juristische Position in einem möglichen gerichtlichen Verfahren wiederum gefährden. Das derzeit geplante Mediationsgesetz bietet hierzu noch keine überzeugende Lösung an. Die Parteien werden sich also – wie schon bisher – vor allem durch die Mediationsvereinbarung absichern müssen, in der festgelegt sein muss, dass die ausgetauschten Informationen vertraulich behandelt werden und nicht in einem möglichen späteren Prozess gegen einen verwandt werden können. Auch hierfür ist qualifizierter anwaltlicher Rat erforderlich.

Das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht bietet den Studierenden der Leibniz Universität Hannover seit über fünf Jahren die Möglichkeit, in einem dreitägigen Seminar die Grundlagen der Mediation zu erlernen, um später als Rechtsanwalt den Mandanten in einem Mediationsverfahren als kompetenter Berater zur Seite stehen zu können. In diesem Jahr beteiligt sich die Leibniz Universität zum ersten Mal an dem ICC International Commercial Mediation Competition. Der von der Internationalen Handelskammer in Paris komplett in englischer Sprache veranstaltete Mediationswettbewerb verlangt von den Studierenden, in simulierten Fällen als Counsel für die Parteien an fiktiven Mediationsverhandlungen mitzuwirken.

ADR an der Leibniz Universität Hannover

Seit 16 Jahren beteiligt sich die Leibniz Universität an dem Willem C. Vis Moot, einem internationalen Studierendenwettbewerb auf dem Gebiet der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Neben der Teilnahme am Vis Moot ist nunmehr auch die Teilnahme am ICC Mediations Moot getreten. Auf beiden Gebieten der alternativen Streitentscheidung bietet die Leibniz Universität exzellente Ausbildung und die Möglichkeit, das Erlernte jeweils in einem sehr herausfordernden Wettbewerb international unter Beweis zu stellen. Es werden also beste Voraussetzungen geboten, dass die Studierenden der niedersächsischen Wirtschaft in Zukunft als kompetente Berater zur Seite stehen können.

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