Artikel erschienen am 01.02.2012
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Portrait: Was haben Basel III und eine Wirtschaftskrise gemeinsam?

Mit Eigenkapital und guter Liquidität sicher in die Zukunft: Wie rüste ich mich als mittelständischer Unternehmer?

Von Rainer Breselge, Hannover | Detlef Siewert, Hannover

In den Wirtschaftsnachrichten wird in den zurückliegenden Wochen und Monaten immer wieder auf mögliche Beeinträchtigungen der Mittelstandsfinanzierung durch die Auswirkungen von Basel III hingewiesen. Gleichzeitig trübt sich die Konjunktur ein und mancher fragt sich, ob eine ähnliche Entwicklung wie 2009 drohen könnte. Was verbirgt sich hinter Basel III und welche Möglichkeiten haben Unternehmen und Selbstständige, sich zukunftsorientiert gut in Position zu bringen?

Basel III im Überblick

Basel III wurde durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) auf Basis von Basel II sowie den Erfahrungen aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise erarbeitet und soll ab dem 01.01.2013 schrittweise in Kraft treten. Mit der Ergänzung bzw. Verschärfung der vorangegangenen Bankenregulierung wird das Ziel verfolgt, den Finanzmarkt stabiler zu machen. Es werden künftig strengere Kriterien für das Eigenkapital der Kreditinstitute gelten und das sowohl in quantitativer wie auch in qualitativer Hinsicht. Das Eigenkapital eines Finanzinstitutes setzt sich aus Kern- (hartes und weiches) und Ergänzungskapital zusammen. Der Anteil des erforderlichen harten Kernkapitals steigt. Darüber hinaus kann sich die Gesamtkapitalquote durch einen Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 % sowie antizyklische Kapitalpuffer auf insgesamt 13 % erhöhen. Einzelheiten gibt die nebenstehende Grafik 1 wieder. Das Geschäftsvolumen wird durch eine „Leverage Ratio“ zusätzlich begrenzt und die Möglichkeiten, kurzfristige Mittel wie Sichtguthaben und Spareinlagen mittel- bis langfristig als Darlehen auszuleihen, werden beschränkt.

Grafik 1

Was bedeutet das für den Mittelstand?

Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass Kredite mit Basel III insgesamt teurer und knapper werden könnten. Kreditinstitute, die nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen oder die Kapitalbasis stärken können, werden sogenannte risikogewichtete Aktiva (z. B. Kredite, Beteiligungen usw.) abbauen. Je schlechter die Bonität des Kunden ist, desto mehr Eigenkapital muss die Bank zur Absicherung eines Kreditausfalls für diesen Kredit zurücklegen.

Die Bonität der Kreditnehmer wird auch künftig mithilfe von Ratingverfahren ermittelt. Mit einer Optimierung des Ratings, einer hohen Eigenkapitalquote und werthaltigen Sicherheiten lassen sich die Kreditkosten also auch künftig steuern. Ebenso verbessert eine aktive und professionelle Finanzkommunikation mit der Hausbank den Ratingwert.

Eigenkapital und Liquidität – wichtig für die Bonität

Bereits während der Finanz- und Wirtschaftskrise vor zwei Jahren hat sich gezeigt, dass Unternehmen mit einer guten Kapitaldecke und guter Liquiditätsausstattung die Krise besser überstanden haben als die Betriebe mit weniger soliden Kapitalpuffern. Auch die Dax-Unternehmen haben in den zurückliegenden zwei Jahren ihre Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung deutlich verbessert, um für mögliche Rückschläge gewappnet zu sein.

Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto besser kann ein Unternehmen – auch unerwartete – Verluste verkraften oder auch längere Zeit „Ertragsdurststrecken“ überstehen. Eine hohe Liquidität zeigt, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Illiquidität ist einer der häufigsten Insolvenzgründe. Beide Kriterien – Eigenkapital und Liquidität – beeinflussen das Rating maßgeblich.

Wie kann ich Eigenkapital und Liquidität verbessern?

Die wichtigste Quelle zur Stärkung der Eigenmittel ist die Thesaurierung von Gewinnen. Dies ist bei Mittelständlern aber häufig nicht in ausreichendem Maße kurzfristig möglich. Kapitalbeschaffung über die Börse durch eine Mittelstandsanleihe oder Aktienausgabe scheidet ebenfalls meist aus. Gerade bei Unternehmenswachstum oder größeren Investitionen verschlechtert sich aber häufig die Eigenkapitalquote, da das Eigenkapital nicht ausreichend mitwächst. Beteiligungskapital ist in solchen Zeiten ein besonders wichtiger Baustein für die Finanzierungsstruktur. Den Unternehmer bewegt in solch einer Situation natürlich die Frage, was für einen Gesellschafter er dabei ins Unternehmen holt und inwieweit seine Handlungs- und Entscheidungsspielräume dadurch künftig eingeschränkt werden. Er muss sich auch entscheiden, ob er operativ in der Unternehmensführung unterstützt werden möchte oder ob die Finanzierungsunterstützung für ihn im Vordergrund steht. Wenn Letzteres der Fall ist, bieten sich bei Beträgen von bis zu 1 Mio. Euro die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften – kurz MBG – als Beteiligungsgeber an, die in jedem Bundesland mit öffentlichem Förderauftrag die Eigenkapitalausstattung von KMU – kleinen und mittleren Unternehmen – verbessern helfen. Diese stillen Beteiligungen stehen dem Unternehmen bis zu zehn Jahren tilgungsfrei zur Verfügung, werden bei der Bilanzanalyse wie Eigenmittel behandelt, da sie hinter alle anderen Gläubiger im Rang zurücktreten, und verbessern somit die Eigenkapitalquote und das Rating. Die bessere Ratingnote verbessert nicht nur die Kreditaufnahmemöglichkeiten, sondern auch die Kreditkonditionen. Gegenüber einem ratierlich zurückzuführenden Bankdarlehen ergibt sich auch eine deutliche Liquiditätsverbesserung. Da sich die MBG als Finanzierungspartner versteht und keine Mehrheitsbeteiligungen anstrebt, greift sie auch nicht in das operative Geschäft des Unternehmers ein, sondern berät ihn nur bei Bedarf. Der Unternehmer wird somit in seinen Handlungsoptionen nicht eingeschränkt.

Offene und stille Beteiligungen der NKB

Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen die Möglichkeit, offene und stille Beteiligungen aus dem Fondsprogramm NBeteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen (NKB), einer 100-prozentigen Tochter der NBank, zur Finanzierung von Investitionen oder zur Stärkung der Liquidität aufzunehmen. Die Obergrenze liegt bei stillen Beteiligungen bei 2,5 Mio. Euro bzw. bei offenen Beteiligungen bei 200 000 Euro, wobei die NKB nur Minderheitsbeteiligungen eingeht. Da die Beteiligungen der NKB von der MBG betreut werden, kann man je nach Bedarf auch Kombinationsmodelle zur individuell optimierten Finanzierung zusammenstellen. Sowohl die stillen Beteiligungen der NKB als auch die der MBG werden nicht aus dem Unternehmen heraus besichert. Es sind allerdings persönliche Garantien der maßgeblich handelnden Personen erforderlich.

Vollwertige Sicherheiten durch die NBB erhöhen die Kreditmöglichkeiten

Wenn die Eigenkapitalausstattung als befriedigend angesehen wird, aber die Liquiditätslage nicht ausreicht, um z. B. Skonto ziehen zu können, dann sollte man mit seiner Hausbank über eine Ausweitung der Kreditlinien oder ein Betriebsmitteldarlehen sprechen. Wenn die Sicherheiten aus Sicht der Hausbank keine Ausweitung des Kreditengagements zulassen, könnte durch Einbindung der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) GmbH hier eine Lösung herbeigeführt werden. Im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme ersetzt die NBB fehlende bankübliche Sicherheiten, falls eine eigene Besicherung nicht ausreichend darstellbar ist. Kredite können mit einer bis zu 80-prozentigen Ausfallbürgschaft und einem Höchstbetrag von 1 Mio. Euro werthaltig abgesichert werden. Die Verbesserung der Besicherungsklasse führt für den Kreditnehmer auch zu günstigeren Konditionen bei KfW- und Niedersachsenkrediten, wie Grafik 2 zeigt. Der Preisvorteil übersteigt in aller Regel sogar die Kosten für die NBB-Bürgschaft. Auch bei Hausbankkrediten sollte sich die bessere Besicherung in günstigeren Konditionen niederschlagen.

Grafik 2

Politik und Wirtschaft haben im Laufe der Zeit verschiedene Instrumente zur Verbesserung der Mittelstandsfinanzierung und Wirtschaftsförderung erarbeitet. Diese gilt es nun, sinnvoll zu kombinieren, um Unternehmensstabilität und Investitionsvorhaben auf eine breite Basis zu stellen. Beteiligungen stellen, ebenso wie Bürgschaften, einen Baustein einer soliden Finanzierungsstruktur dar: Es ist davon auszugehen, dass Beteiligungskapital im Zuge der Umsetzung von Basel III einen elementaren Bestandteil zur Unternehmensbonität beitragen wird.

Um konjunkturell negative Auswirkungen und Kreditklemmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verhindern, werden Banken mit verschiedenen Finanzierungspartnern wie zum Beispiel Beteiligungsgesellschaften sowie Bürgschaftsbanken bei künftigen Finanzierungsvorhaben noch enger zusammenarbeiten. So können Banken die neuen Auflagen erfüllen und Unternehmen weiterhin die Möglichkeit bieten, in Wachstum und Innovation zu investieren.

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