Artikel erschienen am 19.12.2014
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Moderne Insolvenzverwaltung: Der Insolvenzverwalter als professioneller Partner

Plädoyer für einen Paradigmenwechsel bei der Beurteilung der Insolvenz als steuerbarem Sanierungsinstrument

Von Dr. iur. Steffen Koch, Hamburg

Die Reform der Insolvenzordnung, kurz ESUG genannt, wird den Wandel im Berufsbild und im Selbstverständnis des Insolvenzverwalters weiter beschleunigen. Dies ist auch nötig, denn die erweiterten Restrukturierungsmöglichkeiten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfordern heute mehr denn je professionelle Insolvenzverwalter, die nicht nur mit den Insolvenzgerichten, sondern auch mit der Führungsetage und den Beratern des in einer krisenhaften Situation befindlichen Unternehmens einschließlich etwaig schon eingebundener Gläubigervertreter auf Augenhöhe agieren und kommunizieren.

Ein professioneller Insolvenz­ver­walter ver­steht sich als Partner der Ge­schäfts­führung des krisen­befan­genen Unter­nehmens und nicht als dessen Scharfrichter.

Er verfügt nicht nur über das selbst­ver­ständ­lich erforder­liche betriebs­wirt­schaft­liche und juristische Know-how, sondern auch über exzellente Soft Skills, die es ihm ermög­lichen, in Gesprächen mit allen beteiligten Inte­ressen­gruppen (Kunden, Gläubiger, Gesell­schafter, Arbeitnehmer) möglicher­weise verloren­ge­gangenes Vertrauen wieder­her­zustellen. Eine regelmäßige Zertifizierung ist ebenso selbstverständlich wie die Mitgliedschaft in verschiedenen nationalen (VID) und internationalen Berufsverbänden (INSOL Europe) inkl. der damit einhergehenden Selbstverpflichtungen.

Er wird sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten – sei es als Sachwalter im Falle einer Eigenverwaltung oder als Insolvenzverwalter – für den Erhalt des Unternehmens einsetzen.

Er scheut hierbei auch manchmal erforderliche mehrjährige Betriebsfortführungen nicht, um das Unternehmen wieder auf eine gesunde Basis zu stellen und ist nötigenfalls auch bereit (und in der Lage), sich persönlich für Masse- oder Lieferantenkredite zu verbürgen. Englisch als Fremdsprache ist für ihn eine Selbstverständlichkeit, oftmals spricht er noch eine weitere Fremdsprache, sodass Verhandlungen mit ausländischen Kunden, Lieferanten oder Investoren von ihm persönlich geführt werden können.

Dieses Anforderungsprofil ist kein Wunschdenken mehr, sondern Realität! Die überwiegende Mehrheit der Top 300 der Insolvenz­verwalter-Rankings (INDat- Report) erfüllt diese Voraussetzungen!

Neben einem professionellen Internetauftritt und einer überregionalen Aufstellung der Kanzlei als Mindestanforderungen sind einzelne Insolvenzverwalterkanzleien auch international bereits gut aufgestellt. Darüber hinaus ist es heutzutage problemlos möglich, im Vorfeld Erkundigungen einzuziehen. Jeder professionelle Insolvenzverwalter verfügt über einen langjährigen Track Record erfolgreicher Unternehmenssanierungen.

Da es für den Erfolg der Zusammenarbeit sehr wichtig ist, dass „die Chemie stimmt“, lohnt es sich, im Vorfeld das persönliche und vertrauliche Gespräch zu suchen, ggf. unter Anonymisierung des Krisenunternehmens.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre wird sich in den kommenden Jahren noch beschleunigen: Professionelle­ Insolvenzverwaltung wird zum Regelfall und das Insolvenzverfahren in seinen vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten einschließlich des Unternehmenserhalts via Insolvenzplan zu einem allgemein anerkannten Weg, in Schieflage geratene Unternehmen zu sanieren.

Die Insolvenz wird nicht mehr als Makel, sondern als hilfreiches Sanierungsinstrument wahrgenommen und akzeptiert werden.

Die Voraussetzung dafür schaffen professionelle Insolvenzverwalter sowie professionell beratene Unternehmer gemeinsam.

Foto: panthermedia/Artur Mizerski

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