Artikel erschienen am 22.10.2019
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Restrukturierung: Schutzschirm für Einzelhandelskette

Von Jan-Erik Gürtner, Düsseldorf | Thilo Herbertz, Düsseldorf

Ein bekannter Einzelhändler für Möbelwaren kommt nach einem rasanten Wachstum in Liquiditätsschwierigkeiten. Der operative Restrukturierungsplan steht und beginnt auch schon zu greifen, als eine Bank unerwartet kündigt. Aber eine Sanierung in Eigenverwaltung rettet das Unternehmen doch noch.

Die Probleme wurden um die Jahreswende 2014/2015 sichtbar. Da begannen die Liquidi-tätsschwierigkeiten. Das Wachstum war zu rasant und dabei zu wenig planvoll: Mehrere Hundert Filialen gehörten zu der Einzelhan-delskette für Möbelwaren, doch es gab zu viele Standorte, die nicht profitabel waren. Die Situation der Gesellschafter war dennoch kom-fortabel – sie kannten den Markt aus eigener Erfahrung und verfügten zudem aufgrund der Veräußerung eines anderen Unternehmens über das nötige „Kleingeld“. So konnte Kapital nachgeschossen werden. Doch substanziell änderte sich die Situation nicht und die Banken wurden nervös. Ein Neustart musste her.

Die Restrukturierung scheint zu gelingen

Also machte man sich an die Arbeit. Was musste operativ geschehen, um den Händler wieder auf Spur zu bringen? Zuerst ging es um eine Plausibilisierung des Businessplans. Was war noch realistisch mit Veränderungen zu erreichen, was längst Makulatur? Der entscheidende Schritt war die Entwicklung eines Maßnahmenplans. Hier gab es viel anzupacken, insbesondere bei der Lagerhaltung. Das Lager war teilweise leergeräumt, das Unternehmen nicht mehr lieferfähig, da das Working Capital stark zurückgefahren worden war. Trotzdem mussten die Einzelhandelsgeschäfte mit neuer Ware ausgestattet werden. Es wurde ein modernes Logistiksystem eingeführt und die Anzahl der Zulieferer auf ein vernünftiges Maß zurückgefahren, um die Kräfte im Einkauf zu bündeln. All dies half, die Liefergeschwindigkeit und -zuverlässigkeit deutlich zu erhöhen. Gemeinsam hat man zudem die Marktpositionierung verändert, das Sortiment modernisiert und geschärft. Damit einher ging auch ein Rebranding. Die Umbenennung im Außenauftritt der Filialen war notwendig geworden, um alten Ballast abzuwerfen und gleichzeitig die neue Positionierung zu verdeutlichen.

Doch eine Bank steigt aus

Und tatsächlich: Nach und nach griffen die Maßnahmen. 2016 waren die großen Umsatzverluste der Vorjahre gestoppt und das Vorsteuerergebnis um einen deutlichen Millionenbetrag verbessert. Die Zeichen standen auf Erfolg. Die Gesellschafter waren bereit, auch ihren Anteil zur Sanierung beizutragen und wollten eine harte Patronatserklärung abgeben – also Pri-vatkapital im Notfall nachschießen. Dann jedoch gerät die Situation aus den Fugen: Eine Bank schert aus und verlässt den Kreis der Finanzierer. Als Reaktion darauf ziehen die Gesell­schafter ihre Zusage, eine Patronatserklärung abzugeben, zurück. Die Rettung scheint gescheitert, bevor sie richtig beginnen konnte.

In dieser misslichen Situation gibt es jedoch eine Lösung: die Sanierung in Eigenverwaltung in einem Schutzschirmverfahren. Damit kann das Unternehmen die bisherigen, erfolgreichen Umbaumaßnahmen fortführen und leichter aus Verpflichtungen aussteigen. Da die notwendige Maßnahmenanalyse schon im Vorfeld des Schutzschirmverfahrens abgeschlossen war, kann nun alles sehr schnell gehen. Deutlich rascher als bislang können die Verträge mit Betriebsstätten, die kein ausreichendes Entwicklungspotenzial haben, beendet werden. So wird die Zahl der Filialen um rund ein Drittel reduziert. Zudem kann Personal im operativ sinnvollen Umfang zurückgefahren werden. Einzig die europäische Tochtergesellschaft mit knapp einem Dutzend Filialen muss in Liquidation geschickt werden. Ein Großteil der Verbindlichkeiten wird unterhalb des Nennwerts zurückgeführt, das Unternehmen deutlich entschuldet. Bereits nach wenigen Monaten sind die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen und das Handelsunternehmen kehrt in die Gewinnzone zurück. Ende 2017 dann nehmen die Gläubiger den Insolvenzplan an und das Schutzschirmverfahren ist offiziell beendet.

Und die Moral von der Geschicht?

Die Kombination aus einer tiefgehenden Maßnahmenanalyse, die operatives Know-how mit Finanzverständnis vereinte, mit den Umsetzungsmöglichkeiten einer Insolvenz erwies sich als entscheidend für den Erfolg. Die operativen Maßnahmen griffen, doch erst das Schutzschirmverfahren ermöglichte es dem Unternehmen, die notwendigen Schritte in hoher Geschwindigkeit umzusetzen. Dass die Gesellschafter den Plan mit eigenen Mitteln finanzierten, gab natürlich weiteren Rückenwind. So wäre denn die Empfehlung an Unternehmer: Bilden Sie in guten Zeiten eine finanzielle Rücklage, um in schlechten Zeiten notfalls Kapital nachschießen zu können, und prüfen Sie mit Unterstützung von erfahrenen Beratern parallel Optionen wie eine Restrukturierung innerhalb und außerhalb der Insolvenz oder die Möglichkeit eines M&A-Deals.

Bild: Unsplash/Craig Whitehead

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