Artikel erschienen am 22.03.2018
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Vielfältige Stiftungsmöglichkeiten

Warum es sich lohnt, über neue Wege stifterischen Engagements nachzudenken

Von Jutta Giffels, Düsseldorf

Ob Kinder, Kunst und Kultur, Tier- und Umweltschutz – es gibt viele sinnvolle Projekte, die es zu unterstützen lohnt. In Zeiten anhaltender Niedrigzinsen kann es für alle, die ihre Herzensangelegenheit nachhaltig fördern wollen, sinnvoll sein, sich über unterschiedliche Formen des Engagements zu informieren. Nachfolgend ein kurzer Überblick über ausgewählte Varianten, die sich aufgrund besonderer Praxisnähe etablieren könnten.

Hybridstiftung (Teilverbrauchsstiftung)

Es gibt sie schon lange, sie wurde in der Vergangenheit jedoch äußerst selten angewendet. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen ist sie nun seit einiger Zeit wieder „en vogue“. Die Rede ist von der Stiftungsform „Teilverbrauchsstiftung“, die auch als „Hybridstiftung“ bezeichnet wird. Obwohl es in Deutschland schon seit Jahren eine Vielzahl unterschiedlich ausgeprägter Rechtsformen zur Verfolgung von stifterischem Engagement gibt, kann man nun ein vermehrtes Interesse feststellen, diese bislang seltene Stiftungsform zu wählen. Aktuell überlegt jede fünfte Stiftung in der Gründungsphase, einen Teilverbrauch in der Satzung festzuschreiben. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Teilverbrauchsstiftung zwei Vorteile innerhalb einer rechtlich selbständigen Stiftung in sich vereinigt – ein Teil des Stiftungskapitals muss erhalten, der andere darf verbraucht werden.

Vorteile der Hybridstiftung

Der größte Vorteil ist sicherlich, dass mit dem zum Verbrauch festgelegten Teil flexibel z. B. auf das Dauerzinstief reagiert und damit auch „schwierige Zeiten“ überbrückt werden können. So kann direkt nach der Stiftungsgründung z. B. durch eine größere Summe ein Groß-Projekt verwirklicht werden. Gleichzeitig verbleibt aber auch ein Vermögensanteil (Stiftungsstockkapital) in der Stiftung, um gemäß dem traditionellen Stiftungsverständnis „auf die Ewigkeit ausgerichtet“ zu wirken.

Gelten die gleichen Steuervorteile?

Zu beachten ist, dass bei einer Teilverbrauchsstiftung nur der zum Erhalt bestimmte Teil des Stiftungsvermögens das steuerliche Sonderprivileg genießt, zusätzlich 1 Mio. Euro pro Stifter über 10 Jahre abzusetzen. Der zum Verbrauch bestimmte Teil unterliegt der einfachen jährlichen Spendenabzugsmöglichkeit. Daher ist bei der Errichtung einer Teilverbrauchsstiftung das Einreichen eines durch den Stifterwillen festgelegten „Verbrauchskonzeptes“ grundsätzlich empfehlenswert, wenn die aus dem Stiftungsstockkapital zu erwartenden Erträge nicht ausreichen, um notwendige Aktivitäten der neu
gegründeten Stiftung kurz und mittelfristig zu tragen. Daher stellt die Teilverbrauchsstiftung eine weitere, praxisnahe – und bei anhaltendem Zinstief – gern gewählte Stiftungsform dar.

Errichtung einer Verbrauchsstiftung

Bei einer Verbrauchsstiftung wird von Anfang an festgelegt, dass das eingebrachte Kapital nicht „für die Ewigkeit“ erhalten, sondern über einen vorab festgelegten Zeitraum für einen bestimmten Stiftungszweck komplett ausgeschüttet wird – dieser Zeitraum muss mindestens 10 Jahre umfassen. Bei den meisten Stiftungsbehörden ist diese Art der „kapitalverzehrenden“ Stiftung mittlerweile nicht nur anerkannt, sie wird oft sogar aktiv empfohlen, um z. B. große, zeitlich begrenzte Projekte „anzuschieben“, die durch die Förderung einer Stiftung im herkömmlichen Sinne nicht erreicht worden wären.

Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung

Auch die Variante, eine rechtlich selbstständige Stiftung in eine Verbrauchsstiftung umzuwandeln, kommt immer häufiger vor. Es ist davon auszugehen, dass in dem momentan bestehenden Zinsumfeld die Akzeptanz von Stiftungsbehörden zunehmen wird, Stiftungsformen zu genehmigen, die Erhalt und (Teil-)Verbrauch von liquiden Vermögen in geschickter Form miteinander kombinieren. Hingegen ist für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Unternehmen zu dessen langfristiger Sicherung als Stiftungskapital bei der Stiftungsgründung einbringen wollen, eine wie auch immer geartete Verbrauchsform eher ungeeignet.

Doppelstiftung als Lösung für gelungene Unternehmensnachfolge

Bei der Errichtung einer unternehmensverbundenen Doppelstiftung können die steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen mit den Eigenschaften einer privatnützigen (Familien-) Stiftung kombiniert werden. In beide werden Unternehmensanteile eingebracht, die einerseits regelmäßige Erträge zur Absicherung von Familienmitgliedern ausschütten und andererseits in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht werden, deren geförderte Stiftungszwecke ausschließlich dem Gemeinwohl zu Gute kommen. Die Errichtung einer Doppelstiftung ist zwar komplex, bietet Unternehmerfamilien aber eine gute Möglichkeit der gezielten Nachfolgeplanung, um sowohl die Zerschlagung des Unternehmens zu verhindern, als auch unternehmerisches und gemeinnütziges Engagement mit der dauerhaften Versorgung der Familie zu verknüpfen.

Löschung und Zusammenlegung

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit der Zusammenlegung zweier Stiftungen, die den gleichen Stiftungszweck verfolgen. In der Praxis wird dieses Thema von den Bundesländern kontrovers diskutiert, die äußerst komplexe Umsetzung durch die einzelnen Stiftungsbehörden sehr unterschiedlich gehandhabt. Einen Versuch kann es aber wert sein, wenn nach Löschung der beiden „alten“ Stiftungen eine neue, eigenständige Stiftung entsteht, die dann effizienter und effektiver an der Erfüllung dieses Stiftungszweckes arbeiten kann.

Neuausrichtung und Professionalisierung

Insgesamt haben sich die Schwerpunkte der Stiftungsarbeit verschoben. Das Einwerben von Fremdmitteln für Stiftungsprojekte ist schwieriger geworden, die Möglichkeiten der Spender-Ansprache haben sich vervielfacht und die anhaltende Niedrigzinsphase macht gerade Stiftungen mit geringer Kapitalausstattung zu schaffen. Da sind Einfallsreichtum, Flexibilität, Nutzung der digitalen Kommunikationswege und ständige Professionalisierung angesagt, um auch weiterhin der Vielzahl der Herausforderungen gewachsen zu sein.

Kapital und Wirkung

Neuausrichtung bedeutet in diesem Zusammenhang, nicht nur die Anlage des Stiftungsvermögens auf den Prüfstand zu stellen, sondern sich auch mit der Erstellung bzw. Aktualisierung der Anlagerichtlinien zu befassen. Viele Stiftungen überlegen bei der Gelegenheit, einen Teil ihres Vermögens gezielt so zu investieren, dass schon mit der Anlage des Stiftungsvermögens eine nachhaltige Wirkung erzielt wird (Impact Investing). Und wenn diese dann auch noch den eigenen Stiftungszweck bedient, ist man schon ganz nah am „Mission Investing“, einer ähnlichen Möglichkeit, schon mit dem Einsatz von Kapital Wirkung zu erzielen.

Weitere Möglichkeiten stifterischen Engagements

In Zeiten niedriger Zinsen ist es bei vergleichsweise geringem Stiftungskapital daher immer seltener sinnvoll, eine rechtlich selbständige Stiftung zu gründen. Die Gründung einer Treuhandstiftung unter dem Dach einer Stiftung/eines Treuhänders ist in diesen Fällen empfehlenswerter. Dies kann auch in Form eines Stiftungsfonds geschehen, der auf Wunsch sogar mit dem eigenen Namen versehen werden kann. Eine weitere Alternative bietet sich mit der Entscheidung für eine Zustiftung in das Stiftungskapital einer bereits bestehenden, erfolgreich agierenden Stiftung. Für viele ist dies die einfachste Form stifterischen Engagements, da die Zustiftung ohne großen Aufwand getätigt werden kann. Die hieraus generierten Erträge fördern Jahr für Jahr Gemeinnütziges und erzielen damit eine nachhaltige Wirkung. Außerdem kann genau der jeweilige Stiftungszweck gefördert werden, der dem Stifter zu diesem Zeitpunkt besonders am Herzen liegt.

Rechtsfähige Stiftungen in Deutschland (ohne Treuhandstiftungen)

Vom Spender zum Stifter

Neben der herkömmlichen Spende ist die zweckgebundene Spende eine immer häufiger gewählte Option, denn auch hier bestimmt der Spender vorab, für welchen Zweck seine Spende eingesetzt werden soll. Ziel von Stiftungen sollte es sein, durch ein Bündel von vertrauensbildenden Maßnahmen die langjährigen Spender an sich zu binden und im besten Fall zu späteren Zustiftern zu entwickeln. Der über eine lange Zeit betreute Förderer hat dann vielleicht sogar ein Interesse daran, die Stiftung seines Vertrauens in seinem Testament zu bedenken – dies wäre nachhaltige Wirkung in Reinform.

Unterstützer finden

Potenziellen Stiftungsgründern und Stiftungen ist es daher angeraten, sich vor Ort Gleichgesinnte und Unterstützer zu suchen, die bei der Erfüllung der eigenen Stiftungszwecke dienlich sein können, sei es durch individuelle Beratung, durch Nutzung bestehender Netzwerke oder durch die aktive Vermittlung von Zustiftern, Spendern und Destinatären.

Kooperationen zwischen Stiftungen nutzen

Das Schmieden von Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Stiftungen ist eine weitere Möglichkeit, den eigenen Fördermittel-Radius zu erweitern und aktiv neue Wege zu beschreiten, um sich „für die Ewigkeit“ aufzustellen. Stiftungen wirken als Impulsgeber der Gesellschaft, das heißt aber auch, dass sie sich untereinander bei ihren jeweiligen Aktivitäten unterstützen können und nicht im „Mitbewerber-Modus“ verbleiben sollten. Generell ist jede Stiftung gut beraten, offen zu sein für neue Impulse von außen, selbst wenn diese von Stiftungen ausgehen, die größer oder kleiner sind als die eigene oder andere Stiftungszwecke bedienen. Gerade bei einer gut koordinierten Zusammenarbeit heterogener Teams aus unterschiedlichen Stiftungen ist ein Austausch von Erfahrungen und Best Practice-Beispielen meist für beide Seiten wertvoll. Und wenn Stiftungen im Idealfall eine gemeinsame Idee auch gemeinsam anstoßen, ist die Wirkung, mit der diese dann das gesellschaftliche Umfeld verändert, oftmals um ein Vielfaches höher. Bei allen Vorzügen ist es ratsam, schon bei der Planung zukünftiger Kooperationen auf die rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit zu achten.

Stiftungen vergrößern die Hebelwirkung

Gemeinnützige Stiftungen können als unabhängiges Bindeglied zwischen Zivilgesellschaft und Staat zukünftig noch stärker ihre vielfältigen Möglichkeiten nutzen, um die Gesellschaft von morgen zu gestalten, indem sie Freiräume für Kreativität schaffen und Wirkungspotenziale ausschöpfen. Wenn sie frühzeitig die nächsten Generationen einbinden, werden sie noch mehr ihrer besonderen Rolle innerhalb der Gesellschaft gerecht, nämlich der des wichtigen Impulsgebers einerseits und der des Bewahrers des Traditionellen auf der anderen Seite. Diese beiden Säulen versprechen einen sicheren Stand in turbulenten Zeiten einer sich immer schneller verändernden Zukunft. Denn immer häufiger werden Stiftungen einen Balance-Akt zu meistern haben – die Erfüllung des Stifterwillens bei gleichzeitig ständiger Erneuerung, um sowohl satzungsgemäß zu agieren, als auch zukunftsfähig zu bleiben.

Fazit

Der Gesetzgeber bietet ein breites Spektrum an Stiftungsmöglichkeiten an und hat dafür auch steuerliche Anreize geschaffen. Je nach persönlicher Situation gilt es, die für sich passende Stiftungsform zu finden, um sein Anliegen bestmöglich zu verfolgen. Sich für die eigene Herzensangelegenheit stifterisch zu engagieren, lohnt sich also auch weiterhin!

Bild: iStockphoto/deimagine

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