Artikel erschienen am 19.02.2018
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Wirtschaftsdetektive als geheime Helfer

Von Manfred Lotze, Düsseldorf

Fachkräftemangel, Personalnot und dazu Termindruck sind Dünger für Betriebskriminalität. Hierzu zählen die täglichen Delikte im Bereich der Mitarbeiterkriminalität, wie z. B. Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot, Abrechnungs-/Zeitbetrug, Diebstahl, Geheimnisverrat, krank „feiern“ u. v. m.

Detektive als private Ermittler sind auch im Vorfeld kriminalpolizeilicher Untersuchungen tätig. Sachverhaltsaufklärung und Beweissicherung, Informationsbeschaffung, Personen-/Schuldnersuche oder der Abgleich von „Eidesstattlichen Versicherungen“ mit den tatsächlichen Verhältnissen und Einkünften sind u. a. das tägliche Brot für diese geheimen Helfer als Wirtschaftsdetektive.

Kriminelle Mitarbeiter, hierzu zählen gelegentlich auch Mitgesellschafter/Geschäftspartner, sind auf allen Betriebsebenen anzutreffen. Sie sind vertraut mit den Betriebsabläufen, Kontrollmechanismen (sofern vorhanden) und Schwachstellen im Sicherheitssystem. Sie verstehen es, ihre Machenschaften zu tarnen und langfristig unentdeckt zu bleiben.

Die Branche ist seit weit über 100 Jahren in Deutschland etabliert. Insgesamt 4 Formen für die Tätigkeit sind gängige Praxis:

  • Recherchieren,
  • Observieren,
  • Integrieren (Einschleusen in Firmen oder Personengruppen),
  • Erlaubte Technik (Optik, Diebesfallen, Lauschabwehr, Forensik, GPS zur Verfolgung von Diebesgut).

Detektivische Arbeit nutzt vielfach. Schaden- oder Schwachstellen können erkannt, beseitigt und Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist auch deswegen wichtig, da damit eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung in die Belegschaft gesendet wird.

Das ermöglicht zusätzlich Schadensreduzierung, evtl. Wiedergutmachung und oftmals entsteht ein Anspruch auf Erstattung der Ermittlungskosten gegen den oder die Täter. Eine „Win-win-Situation“, mehr kann der Geschädigte nicht gewinnen.

Es wird in Vorträgen etwa bei Arbeitgeber-/Unternehmerverbänden, Kongressen sowie Mandantenveranstaltungen von Anwalts- und Wirtschaftsprüfer-Kanzleien dafür plädiert, Sicherheit „spürbar“ zu machen. Das beginnt im Bewerbungsverfahren. Im Jahr 1999 wurden knapp 5 000 Bewerbungen auf Bewerbungsbetrug hin untersucht, mit dem Ergebnis, dass mehr als 1/3 der Bewerbungen nicht wahrheitsgemäß waren. Täter waren in allen Positionen vertreten – Täuschungen gelangen auch gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien und auch Juristen.

Die Trennung von einem Bewerbungsfälscher nach Ablauf der Probezeit ist bekanntlich nicht leicht. Wenn die Beweislage nicht ausreicht, ist zusätzlich der Imageschaden enorm.

Irgendwann trennt sich der Arbeitgeber von Tätern/Mitarbeitern, die sehr oft während der Freistellung schon anderweitig betriebliches Know-how unerlaubt bei der Konkurrenz oder im neuen eigenen Gewerbebetrieb einsetzen. Daneben besteht (oft) der Anspruch auf weiteren Bezug von mindestens Lohn oder Gehalt und somit wird per Geheimnisverrat tatsächlich doppelt kassiert. Nicht zu vergessen ist der Verlust von Kunden, die der ehemalige Mitarbeiter aufsucht und seine Angebote unterbreitet. Wenn das im Zusammenwirken mit dem Wettbewerber des noch aktuellen oder ehemaligen Arbeitgebers verdeckt passiert, wird das unternehmerische Risiko gelegentlich nicht mehr beherrschbar.

Der Bedarf für private Ermittlungen ist ungebrochen. Die Polizeidienststellen sind bekanntlich unterbesetzt und selbst der beste Anwalt kann einen Prozess ohne klare Beweislage kaum gewinnen.

Wirtschaftsdetektive sind mit Spezialisten u. a. für IT-Forensik für spezielle Aufgaben verbunden, die Einsätze finden sowohl in Deutschland, Europa und Übersee statt. Dann übernimmt unser Einsatzleiter die Regie in Zusammenarbeit mit seinen Kollegen vor Ort (Sprach- und Ortskenntnis, Fahrzeuge mit ortsnahen Kennzeichen).

Der Kunde bestimmt den Umfang der Maßnahme und somit den Aufwand. Hierbei ist angeraten, juristischen Rat hinsichtlich der Beweisbarkeit hinzuzuziehen, wenn das Ergebnis vor Gericht verwendet werden soll. Etablierte Wirtschaftsdetekteien bieten Beratung auch in Sicherheitsfragen. Für die Suche nach einem erfahrenen Partner ist die Einholung einer Empfehlung dringend anzuraten.

In der Spitze wird konstant eine Quote von ca. 80 % der Aufträge durch Empfehlungen erreicht. Man betrachtet dies als doppelte Pflicht– einmal gegenüber dem Empfehlenden und zum anderen gegenüber dem Empfohlenen. Aber solchen Herausforderungen ist man ebenso routiniert gewachsen wie den täglichen Aufgaben der Auftraggeber und deren Juristen i. S. d. Wahrheitsfindung.

Oft hilft ein Detektiv!

Detektive arbeiten diskret während Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte alle über funktionierende Pressestellen verfügen und sich an das Legalitätsprinzip halten müssen, d. h., bei Kenntnis einer Straftat (Offizialdelikt) tätig werden müssen. Anders ist das bei einem Detektiv-Auftrag, hier behält der Auftraggeber die Kontrolle über die Maßnahme.

Bild: Fotolia/Andrey Kuzmin

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