Artikel erschienen am 01.01.2016
E-Paper

Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge

Von Dipl.-Kfm. Dr. rer. pol. Ingo Lippmann, Braunschweig | Dipl.-Ök. Jörg Plesse, Braunschweig

Nach Schätzungen des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung werden in den Jahren 2014 bis 2018 ca. 135 000 familiengeführte Unternehmen in Deutschland einen Nachfolger für die Unternehmensleitung bestimmen; Tendenz aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland deutlich ansteigend1. Allein in Niedersachsen werden in diesem Zeitraum ca. 12 400 Familienunternehmen zur Nachfolge anstehen, wobei in diesen niedersächsischen Unternehmen ca. 188 000 Menschen2 arbeiten. Über die Hälfte der bisherigen Eigentümer (ca. 54 %) übergibt dabei die Leitung des Unternehmens an die eigenen Kinder bzw. an Familienangehörige. Knapp 30 % der Eigentümer suchen eine externe Lösung und übergeben ihr Unternehmen an externe Führungskräfte oder an andere Unternehmen. Bei lediglich 17 % der Unternehmen wird die Unternehmensleitung an interne Führungskräfte übertragen.

Erfahrungen zeigen, dass in vielen familien­geführten Unternehmen die Nachfolge­regelung oft sehr spät getroffen wird. Wird bedacht, dass die Suche nach einem geeigneten Nach­folger und dessen Einführung in das Unternehmen erfahrungs­gemäß zwischen drei und fünf Jahren dauert, dann sollten Unternehmer sich spätestens ab dem 55. Lebensjahr dieses Themas gezielt annehmen. Unabhängig davon ist es ohnehin ratsam, dass sich Unternehmer bereits sehr viel früher über ein Notfall­konzept Gedanken für die temporäre Nach­folge­regelung in Notfällen machen, die ja auch durch plötzliche Krankheit oder Unfall jederzeit eintreten kann.3 Zu diesen Notfall­planungen gehören u. a. Vertretungsregelungen und Prokura, Handlungs- sowie Bankvollmachten für die temporäre Unternehmensleitung, Übersichten über betriebsrelevante Urkunden, Verträge, Versicherungen, Lizenzen und Erlaubnisse. Ebenso gehören Schlüsselverzeichnisse, Kennzahlen, Bankverbindungen und Zugangscodes sowie die Namen und Adressen der wichtigsten Geschäftspartner (bedeutende Kunden, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ansprechpartner bei der Sparkasse bzw. Hausbank und der Versicherung) in diesen Notfallordner. Aufgrund ihrer Erfahrungen kann Sie als erster Ansprechpartner für die Zusammenstellung eines derartigen Notfallordners Ihre Sparkasse oder Hausbank gern unterstützen.

Die Bewährte Planungsmethode

Für die zielgerichtete, altersbedingte Planung der Nachfolgeregelung hat es sich bewährt, folgende Themenfelder zu adressieren:

  • Nachfolgerprofil und Nachfolgersuche
  • Unternehmensbewertung und Preisfindung
  • geplante und ungeplante Unternehmensnachfolge
  • Pleiten, Pech und Pannen: auch das Unwahrscheinliche beachten!
  • Nachfolgeberatung: ja, aber umfassend und richtig!

Nachfolgerprofil und Nachfolgersuche

Die Übergabe seines Lebenswerkes an einen geeigneten Nachfolger ist für jeden Unternehmer neben der daraus meist resultierenden Altersversorgung auch ein emotionaler Akt. Umso entscheidender ist es, die unternehmerische, kaufmännische, technisch-fachliche und soziale Qualifikation eines Nachfolgers vorab möglichst objektiv in einem auf das Unternehmen zugeschnittenen Profil festzulegen. Kommt kein geeignetes Familienmitglied für die Nachfolge infrage und ist auch keiner der Führungskräfte ein geeigneter Kandidat, dann muss extern geschaut werden. Hier bieten das eigene, persönliche Netzwerk vor Ort, die Kammern und Verbände, aber auch die bundesweite Unternehmensbörse „nexxt-change“ einen ersten Ansatzpunkt. Bei der Auswahl eines Kandidaten sollte neben dem bereits erwähnten Profil auf die bereits vorzuweisende Erfahrung und auf ein klares Konzept des Nachfolgers geachtet werden. Hier gilt es, insbesondere auch auf die eigenen Ziele und Werte des Kandidaten, seine Innovationskraft und Risikobereitschaft, seine Führungserfahrung und auf seine soziale Kompetenz zu achten. Besonders wichtig ist jedoch seine unternehmerische Eignung. Eine gute Führungskraft, ein guter Manager ist nicht automatisch auch ein guter Unternehmer. Im Gegensatz zum Fremdgeschäftsführer muss der Unternehmer auch bereit sein, hohe persönliche Risiken zu tragen und im Zweifel mit seinem gesamten Privatvermögen zu haften. Ist ein Kandidat gefunden und hat er zugesagt, gilt es, die Art der Übernahme zu klären, einen klaren Zeitplan aufzustellen und ihn in die Besonderheiten des eigenen Unternehmens einzuarbeiten sowie die Mitarbeiter frühzeitig zu informieren.

Unternehmensbewertung und Preisfindung

Unternehmensbewertung und Preisfindung unterscheiden sich grundsätzlich dadurch, dass die Unternehmensbewertung zunächst eine mögliche Preisspanne bestimmt, während sich der letztendliche Verkaufspreis aus Verhandlungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation und der Vertragsparteien ergibt. Bei den Unternehmensbewertungen haben sich grundsätzlich das Ertragswertverfahren, das Discounted-Cashflow-Verfahren und die Multiplikatorenmethoden durchgesetzt. Die Auswahl der Verfahren ist stark abhängig davon, was für ein Unternehmen übergeben wird (Produktions- oder Handelsbetrieb, Freiberuflerpraxis etc.). Meist werden verschiedene Verfahren parallel angewendet, um letztendlich eine Preisspanne für die Vertragsverhandlungen zu erhalten. Bei der Ertragswertmethode werden die künftigen Erträge des Unternehmens über eine definierte Zeitachse mit einem vorab festgelegten Kalkulationszinsfuß abgezinst. Im Gegensatz dazu werden bei der Discounted-Cashflow-Methode nicht die Erträge, sondern die Einnahmeüberschüsse vor Bedienung des Fremdkapitals abgezinst. Bei den Multiplikatormethoden wird der Unternehmenswert überschlägig aus der Multiplikation einer Kennzahl (Umsatz, Gewinn etc.) vergleichbarer Branchenunternehmen mit einem Multiplikator ermittelt, der sich aus vergleichbaren Abschlüssen der Vergangenheit bzw. Börsenkursen, sofern vorhanden, ermittelt. Ergebnis der Unternehmensbewertungen sind meist Preisspannen, die die Ausgangsbasis für die Kaufpreisverhandlungen mit dem Übernehmer bilden. Bei der Vorbereitung und den Berechnungen empfiehlt es sich, auf erfahrene Berater oder aber auch auf die eigene Sparkasse oder Hausbank zurückzugreifen.

Geplante und ungeplante Unternehmensnachfolge

Zunächst muss zwischen geplanter und ungeplanter Unternehmensnachfolge unterschieden werden. In der Praxis setzt sich der Unternehmer meist viel zu spät mit seiner Unternehmensübergabe und der Nachfolgeproblematik auseinander. Dabei kann eine ungeregelte Nachfolge auch Auswirkungen auf die von der Bank oder Sparkasse beurteilte Kreditwürdigkeit eines Unternehmens haben und sich damit bis auf eine Kreditvergabe und auf die Kreditkonditionen auswirken. Wenn sich ein Unternehmer allerdings mit dem Thema der Nachfolge befasst, dann handelt es sich in den meisten Fällen um die geplante Nachfolge. Empfehlenswert ist es aber, sich zunächst auch mit der ungeplanten Nachfolge, also dem Risiko des plötzlichen Todes oder überraschender Handlungsunfähigkeit, auseinanderzusetzen. Das haben leider die meisten Unternehmer gar nicht oder nur ungenügend getan. Bietet man einem Unternehmer Unterstützung bei der Regelung seiner Unternehmensnachfolge und der Nachfolgeregelung als Ganzes an, so lautet die Standardantwort: „Das habe ich bereits mit meinem Steuerberater/Notar geregelt.“ Leider wiegen sich die meisten in falscher Sicherheit.

Pleiten, Pech & Pannen: auch das Unwahrscheinliche beachten!

Erfahrungsgemäß haben Unternehmer, die glauben, eine gute Nachfolgeregelung zu haben, leider oft eine schlechte. Ein gutes Beispiel dafür ist der Gewürzhersteller Karl Ostmann GmbH & Co. KG, einst eine bedeutende Familiengesellschaft mit mehr als 40 % Marktanteil in Deutschland. Bei einem so großen Unternehmen unterstellen viele Berater und leider auch der Unternehmer häufig zu Unrecht, dass sie gut beraten wären und schon alles hinreichend geregelt sei. Bei Ostmann hatte eine der Hauptgesellschafterinnen aus der Familie Ostmann mit ihrem geschiedenen Mann eine gemeinsame minderjährige Tochter. Nach der Scheidung hatte die Gesellschafterin ihren Rechtsanwalt sogar noch gefragt, ob sie ihr Testament ändern müsse, um sicherzustellen, dass ihr geschiedener Mann auf keinen Fall Erbe würde. Ihr Rechtsanwalt beruhigte sie, dass dieser schon von Gesetzes wegen aus dem Testament und aus der gesetzlichen Erbfolge herausfalle. Um sicherzugehen, machte sie jedoch ein neues Testament, in dem sie ihre Tochter zur Alleinerbin einsetzte. In dem sicheren Gefühl, alles richtig geregelt zu haben, setzte sie sich mit ihrer Tochter in ihren Sportwagen und fuhr in den Urlaub. Leider kam sie dort nie an. Sie hatte einen tödlichen Verkehrsunfall, an dessen Folgen zunächst die Mutter und danach die Tochter verstarb. Als Ergebnis beerbte zunächst die Tochter ihre Mutter und danach der Vater seine Tochter. Dadurch wurde der geschiedene Mann einer der Hauptgesellschafter von Ostmann. Im weiteren Verlauf wurde das Unternehmen verkauft. Außerdem erhielt der Ex-Mann auch noch das gesamte Privatvermögen der Gesellschafterin inklusive des Familienschmucks. Damit ist genau das passiert, was die Gesellschafterin und die Familie Ostmann nie gewollt hätte.4

Dabei hätte das problemlos verhindert werden können, wenn zu Lebzeiten der Gesellschafterin die richtigen Maßnahmen getroffen worden wären. Das wären u. a.:
Die Einschränkung der Vererbbarkeit von Gesellschaftsanteilen auf Gesellschafter und ihre Abkömmlinge. Dann hätte der geschiedene Mann keine Gesellschaftsanteile erhalten.
Um sicherzustellen, dass der Ex-Partner unter keinen Umständen etwas erbt und auch keine Pflichtteilsansprüche stellen kann, hätte die Gesellschafterin ihre Tochter nicht als Alleinerbin, sondern als Vorerbin einsetzen müssen. Als Nacherben hätten folgende Personen eingesetzt werden können: falls zum Zeitpunkt des Todes der Tochter vorhanden, deren Abkömmlinge, sonst ersatzweise die Geschwister bzw. deren Abkömmlinge.
Außerdem hätte man für den Fall, dass die minderjährige Tochter erbt, eine Dauertestamentsvollstreckung anordnen müssen, um sowohl den Zugriff des sorgeberechtigten Vaters als auch des Familiengerichts und eines Ergänzungspflegers auszuschließen.

Nachfolgeberatung: ja, aber umfassend und richtig!

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich bei der Regelung seiner Nachfolge nicht nur auf einen einzigen Berater zu verlassen, sondern mehrere voneinander unabhängige Berater mit sich ergänzendem Know-how einzuschalten, die sich auch gegenseitig überprüfen. So muss sowohl die geplante, als auch die ungeplante Unternehmensnachfolgeregelung in ein wirtschaftliches, rechtliches und steuerliches Gesamtkonzept eingebettet werden, das neben dem Unternehmen auch die private Sphäre berücksichtigt. Hier stellen sich u. a. folgende Fragen:

  • Familiensituation des Unternehmers: Gibt es minderjährige Erben? Wer ist pflichtteilsberechtigt?
  • Wie ist der Güterstand des Unternehmers?
  • Wie passen die ggf. testamentarisch getroffenen Regelungen zu den aktuellen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages?
  • Gibt es einen Auslandsbezug im Privat- oder Geschäftsvermögen bzw. in einer Person? Welches Erb-, Familien- oder Gesellschaftsrecht und welches Steuerrecht findet hier Anwendung?
  • Wie wird mit einer evtl. Betriebsaufspaltung und dem Sonderbetriebsvermögen umgegangen?

Als mögliche Gestaltungsinstrumente bieten sich u. a. an:

  • Rechtsformwahl
  • Generalvollmachten, Prokura, Handlungsvollmacht, Kontovollmacht und Vorsorgevollmacht
  • testamentarische Regelungen, wie z. B. Testamentsvollstreckung oder Vor- und Nacherbschaft
  • Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Eheverträge, wobei die evtl. Sittenwidrigkeit bestimmter Regelungen und Vorgehensweisen zu beachten ist.
  • lebzeitige Übertragung von Vermögen mit Rückforderungsrechten und ggf. Nießbrauch
  • schrittweise Einbindung des Unternehmensnachfolgers in das Unternehmen mit konkreten Meilensteinen.

Diese komplexe Beratungsaufgabe kann am besten im Team gelöst werden. Dieses Expertenteam sollte mindestens aus folgenden drei Beratern bestehen: einem Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht bzw. Notar, einem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer und einem Estate Planner.

Als Estate Planner bezeichnet man einen Nachfolgeberater, der ganzheitliche Nachfolge- und Unternehmensnachfolgeberatung betreibt. Dabei sollten die persönliche und familiäre Ausgangssituation, die Vermögens- und Einkommenssituation sowie die individuellen Ziele und Wünsche unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen und steuerlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Der Estate Planner betreibt jedoch weder Steuer- noch Rechtsberatung, sondern arbeitet mit den Vertretern dieser Berufsstände eng zusammen. Dabei koordiniert er den Prozess der Nachfolgeberatung und den Einsatz der verschiedenen Experten. Auf diese Weise sorgt er für eine wesentlich bessere Nachfolgeregelung, als wenn der Unternehmer alle nötigen Fachleute allein anspricht. Meist kommt der Estate Planner aus dem Finanzdienstleistungsbereich. Insofern unterstützt Ihre Bank oder Sparkasse Sie sicher gern bei der Suche nach einem geeigneten Estate Planner.

Fußnoten

1  Vgl. hierzu und im Folgenden: Kay, Rosemarie; Suprinovic, Olga: Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2014 bis 2018, Bonn 2013.
2  Nachfolgend wird zugunsten der Lesbarkeit nicht zwischen geschlechterspezifischen Bezeichnungen unterschieden.
3  Vgl. hierzu und im Folgenden: Becker, Jürgen; Hammes, Stefan; Neugeberger, Martin; Uppleger, Achim: Herausforderung Unternehmensnachfolge, Heilbronn 2013 S. 34 – 35.
4  Vgl. hierzu: Flick, Hans; Hannes, Frank; von Oertzen, Christian: Gepfefferte Erbfolge nach Scheidung in: Prominente Testamente, Frankfurt am Main 2005, S. 35 – 38.

Foto: Panthermedia/mjth

Ähnliche Artikel

Finanzen Steuern Recht

Die Unternehmensnachfolge

Finanzierung der Übernahme ist Dreh- und Angelpunkt

Immer mehr übergabebereite Unternehmer stehen immer weniger übernahmewilligen Jungunternehmern gegenüber. Müssen Unternehmen aufgeben, weil kein passender Nachfolger gefunden wurde, ist dies nicht nur für den Inhaber schmerzlich. Es hat auch für dessen Mitarbeiter sowie für den Wirtschaftsstandort Hamburg insgesamt erhebliche Konsequenzen.

Hamburg 2018/2019 | Michael Feldmeier, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Gestaltungsmöglichkeiten für die interne Unternehmensnachfolge

Nach Hochrechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn suchen jährlich durchschnittlich 22 000 Unternehmen einen Nachfolger. Jährlich sind rund 300 000 Arbeitsplätze durch die anstehenden Unternehmensübergaben betroffen.

Braunschweig 2014 | Dipl.-Ing., Dipl.-Wi Olaf Funke, Braunschweig