Artikel erschienen am 01.01.2015
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Die Basisrente als ideale Ergänzung zur Altersvorsorge

Von Dipl.-Volksw. Eggert Wessel, Braunschweig
Eggert Wessel
Dipl.-Volksw. Eggert Wessel
Spezialist Versicherungsmanagement Firmenkunden

Die richtige und ausreichende Altersversorgung ist ein Dauerthema für alle Altersgruppen. Wenige von uns haben die Lust und die Zeit, sich umfassend mit diesem Thema zu beschäftigen. Lösungen hierzu sind sehr individuell und von vielen Faktoren – wie z. B. Werdegang, Beruf oder Absicherung der Familie – abhängig. Die traditionellen Bausteine der privaten Vorsorge durch klassische Rentenversicherungen, Sparverträge oder Immobilienbesitz sollten auch unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung ideal ergänzt werden. Mit der Basis- oder Rürup-Rente (Namensgeber Bert Rürup), die vorrangig für die Zielgruppen der Selbstständigen und Freiberufler entwickelt wurde, hat der Gesetzgeber eine einfache, aber durchaus attraktive Alternative geschaffen, um weiter für das Thema der Altersversorgung zu sensibilisieren. Das zertifizierte Produkt beinhaltet diese auszugsweisen Vorteile bei vielen Anbietern:

  • Garantierte lebenslange Rentenzahlung,
  • flexible Beitragszahlung mit Zuzahlungsoption,
  • flexibler Zugriff schon nach dem 62. Geburtstag,
  • mit Rentengarantiezeit für eine Hinterbliebenen-versorgung,
  • bei Insolvenz ist ein staatlicher Zugriff ausgeschlossen,
  • keine Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung,
  • steuerlich hoch geförderte Altersvorsorge in der Ansparphase,
  • verschiedene Tarifvarianten (auch auf Fondsbasis).

Gerade die Beitragsflexibilität mit Zuzahlungsoption stellt für die Zielgruppe der Selbstständigen und Freiberufler eine angenehme Steuerung der eigenen Liquidität dar. Ein weiteres Geschenk ist die steuerliche Förderung nach § 10 Abs. 1 EStG. Im Jahr 2015 sind 80 % der Beiträge steuerlich ansetzbar, maximal 16 000 Euro für Ledige und 32 000 Euro für Verheiratete. Dieser Satz steigt jährlich um 2 %, sodass im Jahr 2025 die volle Steuerfreiheit von 100 % erreicht wird. Der maximal förderungsfähige Höchstbetrag liegt dann bei jährlich 20 000 Euro/40 000 Euro. Je nach steuerlicher Situation und Status ergeben sich hierdurch aktuelle Förderquoten von bis zu 38 %. Die Versteuerung der Einkünfte erfolgt erst im Rentenalter.

Die Basisrente vereinigt viele Vorteile, die der Kunde ideal nach seinen Belangen kombinieren kann. Berater in der Sparkasse, einer Bank oder bei einem Versicherer können hierzu unabhängig beraten und ein Angebot unterbreiten; man kann alternativ auch seinen Steuerberater konsultieren, um weitere Details im Vorfeld zu klären.

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