Beirat von A-Z

Vita
1981 – 1986Jurastudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster
1986 – 1990Assistent im Öffentlichen Recht, Promotion
1987 – 1988Forschungsstipendium an der Cornell Universität in New York
1988 – 1990Referendariat in Oldenburg und Chicago (US-Umweltbehörde)
1990 – 1992Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltssozietät in Frankfurt am Main
1992 – 2005Rechtsanwalt, seit 1998 Partner in einer überörtlichen Sozietät in Braunschweig und Magdeburg
seit 1994Lehrbeauftragter für Verwaltungsrecht, Hochschule Magdeburg-Stendal für angewandte Wissenschaften
1997Fachanwalt für Verwaltungsrecht
seit 2006Kanzlei anwälte . am dom – Dr. Moeskes Rechtsanwälte
Beirat von Finanzen Steuern Recht Magdeburg (2011 – 2014, 2016), Halle (Saale) (2012 – 2013, 2015)
Kontakt

anwälte . am dom
Dr. Moeskes . Rechtsanwälte
Domplatz 11, 39104 Magdeburg
Telefon 0391 509636-0
Telefax 0391 509636-36
info@moeskes.de
www.moeskes.de

Aktuelle Artikel des Autors Weitere Artikel anzeigen …

Finanzen Steuern Recht

Was wäre der Gewinn, wenn Sie das Belastende loslassen könnten?

Ein Erbrechtsfall: Selbstverständlich hatten alle einen Anwalt und man suchte natürlich sein Recht vor Gericht – und fand es nicht. 5 Jahre lang. Alle Beziehungen sind seitdem zerrüttet. Die Finanzen sind erschöpft. Auf die Frage, ob sie schon einmal von einer außergerichtlichen Streitbeilegung oder einer Mediation gehört hätten, lautete ihre Antwort: „Was ist das?“

Halle (Saale) 2014/2015 | Dr. iur. Michael Moeskes, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Bei Vergaben aufgepasst!

Jedes Unternehmen, welches sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen will, ist mit erheblichem Zeitdruck und rechtlichen Unsicherheiten konfrontiert. Das Rechtsgebiet ist kompliziert, sehr schnelllebig und sehr fehlerträchtig. Innerhalb kürzester Fristen sind – oft mit erheblichem Aufwand – Ausschreibungs- und Bewerbungsunterlagen zu erstellen. Damit nicht genug.

Halle (Saale) 2011/2012 | Dr. iur. Michael Moeskes, Magdeburg

Finanzen Steuern Recht

Rügefristen im Vergaberecht – Fallen und Fälle

In einem laufenden Vergabeverfahren (öffentliche Ausschreibung) steht jedes interessierte Unternehmen häufig vor der Entscheidung, ob es wegen erkannter Fehler in den von der öffentlichen Hand zu verantwortenden Ausschreibungsverfahren diese Fehler rügt.

Halle (Saale) 2012/2013 | Dr. iur. Michael Moeskes, Magdeburg