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Finanzen Steuern Recht

Kartellrechtliche Fallstricke beim Vertrieb

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränken, verstoßen gegen das Kartellrecht und sind verboten. Dies gilt nicht nur für Wettbewerber, sondern auch für Unternehmen auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen, z. B. beim Vertrieb. Auch hier gilt es, bestimmte kartellrechtliche Leitplanken einzuhalten. Anderenfalls drohen Vertragsunwirksamkeit, Schadensersatz und schlimmstenfalls sogar Bußgelder. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die klassischen kartellrechtlichen Fallstricke in Vertriebsverträgen geben, aber auch zulässige Gestaltungsmöglichkeiten skizzieren.

Hamburg 2018/2019 | Sebastian Oppolzer, Hamburg | Dr. iur. Konstantin Seifert, LL.B., Hamburg

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Finanzen Steuern Recht

Schadenersatz für Kartellgeschädigte

Der Gegenwind für Kartellanten wird stärker: Neben staatlichen Bußgeldern in Millionen- bzw. sogar Milliardenhöhe müssen sie immer häufiger Schadensersatz an ihre geschädigten Kunden zahlen, die jahrelang überhöhte Preise für die kartellierten Produkte gezahlt haben. Die aktuelle EU-Kartellschadensersatzrichtlinie wird diese Entwicklung noch steigern.

Hamburg 2017 | Sebastian Oppolzer, Hamburg

Finanzen Steuern Recht

Kartellrechtliche Fallstricke beim Vertrieb

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränken, verstoßen gegen das Kartellrecht und sind verboten. Dies gilt nicht nur für Wettbewerber, sondern auch für Unternehmen auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen, z. B. beim Vertrieb. Auch hier gilt es, bestimmte kartellrechtliche Leitplanken einzuhalten. Anderenfalls drohen Vertragsunwirksamkeit, Schadensersatz und schlimmstenfalls sogar Bußgelder. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die klassischen kartellrechtlichen Fallstricke in Vertriebsverträgen geben, aber auch zulässige Gestaltungsmöglichkeiten skizzieren.

Hamburg 2018/2019 | Sebastian Oppolzer, Hamburg | Dr. iur. Konstantin Seifert, LL.B., Hamburg