Artikel erschienen am 01.06.2011
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Stiftungsorgane haften für Fehler

Von Gabriela Schimmel-Radmacher, Braunschweig | Detlef Gatzemeier, Braunschweig

Stiftungen haben ständig mit viel Geld zu tun und müssen dieses verantwortungsvoll verwalten. Dabei unterliegen besonders die Leiter der Stiftungen (Organe und leitende Mitarbeiter) verschiedenen gesetzlichen Vorschriften. Detlef Gatzemeier (54), Firmenkunden-Berater der Öffentlichen Versicherung Braunschweig, macht auf die Risiken aufmerksam.

Stiftungsorgane haften grundsätzlich für Fehler – unabhängig davon, ob die Fehler vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurden. Neben Mitarbeitern stehen auch Menschen, die sich ehrenamtlich in einer Stiftung engagieren, in der Haftung.

Kommt es zu einem Fehlverhalten, geht der Schaden oft in schwer abschätzbare, existenzgefährdende Höhen.

Hier zwei Beispiele:

  • Einem Mitarbeiter unterläuft ein Fehler beim Einzug von Stiftungsgeldern. Er zieht einen zu geringen Beitrag ein. Der entstandene Schaden am Stiftungsvermögen kann gegenüber diesem Mitarbeiter geltend gemacht werden.
  • Eine fehlerhaft ausgestellte Spendenbescheinigung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Der folgende Versicherungsschutz kann Fehlverhalten nicht verhindern, aber das Vermögen der Organe und leitenden Angestellten und das der Stiftung sichern.

1. Die erweiterte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

D & O Versicherung + Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die D & O-Versicherung

  • versichert Stiftungsorgane und leitende Angestellte gegen Haftpflichtansprüche wegen unternehmerischer Fehlentscheidungen
  • bietet Schutz vor existenzgefährdenden Vermögensschäden unmittelbar für das Organ und mittelbar für die Stiftung selbst
  • gewährleistet eine Absicherung gegen Ansprüche des Unternehmens (Innenanspruch) und Ansprüche außenstehender Dritter (Außenanspruch).

Beispiele

  • Ihnen als Stiftungsorgan wird der Vorwurf gemacht, Sie hätten das Stiftungsvermögen nicht ordnungsgemäß verwaltet. Für den der Stiftung entstandenen Schaden müssen Sie persönlich einstehen.
  • Es wird behauptet, dass der Stiftung durch Ihre fehlerhafte Terminierung bei ausstehenden Forderungen ein finanzieller Schaden entstanden ist, zum Beispiel, wenn ein Mahnprozess vergessen wird und die Forderung verjährt.

Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

  • bietet eine Absicherung gegen Schadenersatzansprüche Dritter und sichert Schäden aus dem operativen Handeln der Mitarbeiter ab
  • dient der Absicherung gegen Innen- und Außenansprüche.

Beispiele

  • Es erfolgt eine fehlerhafte Beratung eines Stiftungswilligen durch einen Mitarbeiter der Stiftung. Der Mitarbeiter der Stiftung berät einen Spendenwilligen falsch, in der Folge bleibt die Spende aus. Die Stiftung kann Schadenersatzansprüche gegenüber dem Mitarbeiter geltend machen. Bei diesem „Innenanspruch“ schützt die Versicherung die Stiftung.
  • Durch Fehler des Schatzmeisters der Stiftung wurden über Jahre zu wenig Steuern abgeführt. Für Nachzahlungen muss die Stiftung einen Kredit aufnehmen. Durch die anfallenden Zinsen entsteht der Stiftung ein Schaden.

Warum eine Police? (Erweiterte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung)

Speziell für gemeinnützige Stiftungen bietet die Kombination aus D & O und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur erweiterten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einen sicheren Vorteil.

Oft übernimmt hier der Vorstand auch das operative Handeln, so dass keine Trennung zwischen Mitarbeiter- und Führungstätigkeit besteht. Das Beispiel ist für die Praxis von Relevanz: In kleineren Stiftungen ist der Vorstand oft auch handelnde Person. Hätte diese Stiftung nur eine Versicherung, wäre nur ein Teil der Tätigkeit versichert.

2. Die Strafrechtsschutz-Versicherung (Straf-RS)

Der Leiter einer Stiftung, seine gesetzlichen Vertreter, aber auch jeder andere Mitarbeiter können mit einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen in Konflikt geraten. Auch unbewusste und ungewollte Verstöße führen zu Ermittlungs- oder Strafverfahren. Ein Prozess ist nicht nur teuer, sondern sorgt für Unruhe und Unsicherheit. Negative Veröffentlichungen schaden zudem dem Image der Stiftung.

Die strafrechtliche Verantwortung kann einem zwar niemand abnehmen, aber mit einer speziellen Strafrechtsschutz-Versicherung kann die Stiftung das Kostenrisiko absichern und die Verteidigung in einem eventuellen Ermittlungsverfahren gegen sich oder ihre Mitarbeiter optimieren.

Unter anderem erfolgt die Strafverteidigung bei:

  • Verfahren wegen Steuerhinterziehung
  • Bilanz- und Konkursdelikten
  • Subventionsbetrug

Durch die Strafrechtsschutz-Versicherung ist die Vergütung des Strafverteidigers abgedeckt. Darüber hinaus ersetzt sie die Kosten für einen Zeugenbeistand, für Sachverständige (gerichtliche und außergerichtliche) sowie Übersetzungskosten.

Beispiel

Gegen einen Mitarbeiter wird wegen des Verdachts auf Veruntreuung von Stiftungsgeldern ermittelt. Die Anwaltskosten des Mitarbeiters werden von der Versicherung übernommen.

3. Die Vertrauensschaden-Versicherung (VSV)

Immer mehr Meldungen in den Medien berichten über Veruntreuung, Diebstahl und Betrug durch die eigenen Mitarbeiter. Die für Sie dabei entstehenden Vermögensschäden sind nicht zu unterschätzen. Der entstandene Schaden kann zudem nur selten wieder behoben werden, da die unterschlagenen Summen von den Tätern häufig nicht erstattet werden. Es besteht nicht nur die Gefahr einer Rufschädigung, sondern auch die Gefahr des Liquiditätsverlustes.

Eine Vertrauensschaden-Versicherung schützt Sie vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Stiftungsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen der Stiftung begangen werden. Dazu gehören Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten.

Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die der Stiftung selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden. Versichert sind sowohl die Organe der Stiftung als auch sämtliche Arbeitnehmer sowie Aushilfen, Volontäre, Auszubildende, Praktikanten und Zeitarbeitskräfte. Beauftragt die Stiftung externe Personen, z.  B. EDV-Wartungspersonal, und es entstehen Schäden durch diese Personen, sind die Folgen über die VSV abgesichert. Sollte eine nicht identifizierbare Person der Stiftung einen Schaden zufügen, sind Sie auch hier vor den Folgen geschützt. So sind z. B. die Folgen von EDV-Schäden, die durch unmittelbare und rechtswidrige Eingriffe – sogenannte Hackerangriffe – entstehen, über die VSV abgedeckt.

Beispiel

Ein ehrenamtlicher tätiger Kassenwart der Stiftung veruntreut Gelder, indem er den Zahlungsverkehr zu seinen Gunsten manipuliert. Als der Schaden entdeckt wird, sind die veruntreuten Beträge längst für private Zwecke ausgegeben. Trotz einer Verurteilung des Mitarbeiters ist er nicht in der Lage, das Geld zurückzubezahlen. Es entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden für die Stiftung.

Die Öffentliche Versicherung Braunschweig

Die Öffentliche Versicherung Braunschweig – 1754 von Herzog Carl I. als Landesbrandkasse gegründet – ist in unserer Region Marktführer in ihrer Branche. Die Versicherung verwaltet ein Kapitalvermögen in Höhe von rund 2 Mrd. Euro.

Das Traditionsunternehmen ist eng mit der Region Braunschweig verbunden und bringt dies unter anderem als starker Förderer vieler Projekte zum Ausdruck. „Die Öffentliche
zählt zu den größten Sponsoren der Region. Wir sind Teil der Region, wir fördern die Region“ formuliert Gabriela Schimmel-Radmacher, Leiterin des Reputationsmanagement der Versicherung, den Anspruch der Öffentlichen.Wie vielfältig dieses Engagement ist, zeigt der beispielhafte Ausschnitt aus der Förderliste: Eintracht Braunschweig, New Yorker Phantoms, Löwen Classics, Klasse! Wir singen, Science Slam (im Haus der Wissenschaft), Waldforum und Grünes Klassenzimmer, Wirtschaft in der Schule, die Unterstützung der Feuerwehren und DLRG u. v. m.

Besonderes Augenmerk legt das Traditionsunternehmen auch auf die Nachwuchsförderung: 119 junge Menschen erlernen zurzeit bei der Öffentlichen ihren Beruf oder nehmen an einem dualen Studium teil, das entspricht einer Ausbildungsquote von 10 %.

2007 zeichnete das Bundesfamilienministerium das Unternehmen mit dem Grundzertifikat audit berufundfamilie® als familienfreundliches Unternehmen aus. Im Juni 2010 schloss die Öffentliche den Rezertifizierungsprozess erfolgreich ab und darf das Gütesiegel weitere drei Jahre führen.

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